21-07-2025, 19:03
Du darfst nicht vergessen: Es ist der Anwalt der Gegenseite. Der fordert einfach nur. Muss keinen Sinn haben. Muss auch nicht richtig sein. Hauptsache, die Mandantin fühlt sich wohl und er kommt zu Geld.
Geh nicht her und schreibe ihm einen Roman. Von wegen, "er ist doch aber..." und "er kann aber doch nicht...." Unnütze Arbeit. Kostet nur Eure Nerven. Kein generischer Anwalt wird darauf eingehen. Ist ihm egal.
Da Dein Sohn einen eigenen Anwalt hat, sollte er ihn schreiben lassen. Es ist nicht gut, wenn Du was schreibst und Dein eigener Anwalt verdreht die Augen und ihr fahrt ihm in die Parade. Nur weil der andere Anwalt so ein "harter Hund" ist, ist das noch lange nicht der "bessere" Anwalt. Und bis Euer Anwalt aus dem Urlaub zurück ist, hat die Nummere Zeit. Du kannst - wenn überhaupt - eine Mail an die gegnerische Kanzlei schicken:
Sehr geehrter Herr Winkeladvokat,
mein Rechtsbeistand wird sich nach dessen Rückkehr aus dem Urlaub am .... zu der Sache äußern.
Mit angemessenen Grüßen
Wenn ihr, wie oben erwähnt, in einem Umgangsverfahren auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen musstest, habt ihr das in irgendeiner Form verloren, denn normalerweise werden diese Kosten gegeneinander aufgehoben. Aber wenn Euer Anwalt in irgendeiner Forma dagegen vorgeht, mal sehen... Kann man so nicht beurteilen.
Geh nicht her und schreibe ihm einen Roman. Von wegen, "er ist doch aber..." und "er kann aber doch nicht...." Unnütze Arbeit. Kostet nur Eure Nerven. Kein generischer Anwalt wird darauf eingehen. Ist ihm egal.
Da Dein Sohn einen eigenen Anwalt hat, sollte er ihn schreiben lassen. Es ist nicht gut, wenn Du was schreibst und Dein eigener Anwalt verdreht die Augen und ihr fahrt ihm in die Parade. Nur weil der andere Anwalt so ein "harter Hund" ist, ist das noch lange nicht der "bessere" Anwalt. Und bis Euer Anwalt aus dem Urlaub zurück ist, hat die Nummere Zeit. Du kannst - wenn überhaupt - eine Mail an die gegnerische Kanzlei schicken:
Sehr geehrter Herr Winkeladvokat,
mein Rechtsbeistand wird sich nach dessen Rückkehr aus dem Urlaub am .... zu der Sache äußern.
Mit angemessenen Grüßen
Wenn ihr, wie oben erwähnt, in einem Umgangsverfahren auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen musstest, habt ihr das in irgendeiner Form verloren, denn normalerweise werden diese Kosten gegeneinander aufgehoben. Aber wenn Euer Anwalt in irgendeiner Forma dagegen vorgeht, mal sehen... Kann man so nicht beurteilen.