Gestern, 08:55
Dann verlangt nicht die Beistandschaft oder "das Jugendamt" Auskunft, sondern ausschliesslich die Unterhaltsvorschussstelle. Sie tut das nicht aufgrund deiner Auskunftspflicht gegenüber der Mutter oder ihrer Vertreter, sondern aufgrund deiner Mitwirkungspflicht gegenüber der Behörde, der Unterhaltsvorschussstelle.