Hi, die KM wehrt sich mit Händen und Füssen gehen Umgang, und - erst NACHDEM mein Sohn das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat - auch noch mit zusätzlichen Klagen und Vorwürfen. Obwohl mein Sohn nachweislich unschuldig ist ( wir haben Fotos und Dokumente), will das Gericht jetzt erst das andere Verfahren abwarten. Der Amwalt der KM hat sogar beantragt, das Umgangsrecht dauerhaft zu verweigern. Ich glaub das wurde selbst dem JA zuviel, weshalb die jetzt begleiteten Umgang einleiten und die KM überzeugt haben, dem zuzustimmen. Ironischerweise ist das genau der Umgang, den wir ursprünglich beantragt hatten, weil das Kind seinen Vater ja noch gar nicht kennt.
Ach ja und wegen der Kosten, ich hab irgendwo gelesen, dass auch der Gewinner eines Verfahrens u.U. die Gerichtskosten tragen muss, wenn der Verlierer nicht zahlungsfähig ist. Keine Ahnung ob das stimmt...aber ich glaub deshalb hatte unser Anwalt Einspruch eingelegt, da wir gar kein Verfahren verloren haben.
Ach ja und wegen der Kosten, ich hab irgendwo gelesen, dass auch der Gewinner eines Verfahrens u.U. die Gerichtskosten tragen muss, wenn der Verlierer nicht zahlungsfähig ist. Keine Ahnung ob das stimmt...aber ich glaub deshalb hatte unser Anwalt Einspruch eingelegt, da wir gar kein Verfahren verloren haben.