Eine Zusatzfrage:
Ich habe das Geld XX T€ auf Kindertagesgeldkonto für das Kind geparkt. 2025 wurde das Geld auf mein eigenes Girokonto überwiesen und danach auf eigenes Tagesgeld transferiert.
Das Geld ist da. Jetzt kommt eine Anfrage von Ex. Anwalt - Auskunft Güterrecht § 1379 Abs. 2 BGB zum Zeitpunkt 1.1.24 (Trennungsvermögen)
Für mich mach es natürlich Sinn XX T€ beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt? Hat jemanden Erfahrung damit?
Hilft eine formlose schriftliche Erklärung - Treuhandvereinbarung , z. B.:
"Ich, [Name], habe das Tagesgeldkonto [IBAN] auf den Namen meines minderjährigen Kindes [Name] eröffnet. Das Guthaben stammt vollständig aus meinem eigenen Vermögen. Es wurde nicht dem Kind geschenkt, sondern wird treuhänderisch von mir verwaltet. Ich behalte mir vor, über das Guthaben jederzeit zu verfügen. Diese Mittel sollen mir persönlich verbleiben." ?
Ich habe das Geld XX T€ auf Kindertagesgeldkonto für das Kind geparkt. 2025 wurde das Geld auf mein eigenes Girokonto überwiesen und danach auf eigenes Tagesgeld transferiert.
Das Geld ist da. Jetzt kommt eine Anfrage von Ex. Anwalt - Auskunft Güterrecht § 1379 Abs. 2 BGB zum Zeitpunkt 1.1.24 (Trennungsvermögen)
Für mich mach es natürlich Sinn XX T€ beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt? Hat jemanden Erfahrung damit?
Hilft eine formlose schriftliche Erklärung - Treuhandvereinbarung , z. B.:
"Ich, [Name], habe das Tagesgeldkonto [IBAN] auf den Namen meines minderjährigen Kindes [Name] eröffnet. Das Guthaben stammt vollständig aus meinem eigenen Vermögen. Es wurde nicht dem Kind geschenkt, sondern wird treuhänderisch von mir verwaltet. Ich behalte mir vor, über das Guthaben jederzeit zu verfügen. Diese Mittel sollen mir persönlich verbleiben." ?