Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haus teilen
#3
Wenn die Eltern klar der Tochter die 100.000 geschenkt haben und dies belegbar ist (Bsp: Überweisung auf das Konto der Tochter mit Verwendungszweck: Schenkung an Dich), dann hat Deine Ex Recht. Gibt es keinen Beleg dafür, dass die Schenkung ausschließlich für die Tochter galt, dann ist es eine gemeinsame Schenkung an das Ehepaar und dann gilt Deine Version.

Solche Nummer produzieren regelmäßig sehr hässliche Gerichtsverfahren.

Sieht man das Haus isoliert, dann ist Deine Rechnung mit dem hälftigen Anteil - 170.000 - richtig. Denn da das haus 50/50 im Grundbuch steht, fällt es aus jeder Zugewinnberechnung heraus.

Ihr habt also tatsächlich zwei Baustellen, die man getrennt voneinander betrachten muss.

1. Zugewinnberechnung
2. Hausaufteilung

Fallen also auf eine Person 170.000 € als Ersatz für die Übertragung von dessen Haushälfte an den anderen, so kann er/sie in Sachen Zugewinn in die Lage kommen, wiederum eine Summe X an den/die Andere(n) auszahlen zu müssen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Haus teilen - von Jeremias - 22-07-2025, 23:18
RE: Haus teilen - von Blan - 23-07-2025, 07:34
RE: Haus teilen - von Nappo - 23-07-2025, 13:30

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste