(23-07-2025, 01:01)Booster schrieb: >>> Bis jetzt keine Antwort...
Verständlich. Du hast keinen Anspruch darauf, Deine Einkommensauskunft erst dann zu geben, wenn Dir die Einkünfte der Mutter bekannt sind.
Zunächst besteht ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen beide Eltern.
Wenn das Kind die Auskünfte hat, kann es die Berechnung durchführen (lassen). Erst wenn Du zur Zahlung aufgefordert wirst, kannst Du verlangen, dass Dir die Einkünfte der Mutter mitgeteilt werden, um die Berechnung überprüfen zu können.
Deshalb Tipp: Schicke Deine Unterlagen jetzt dem Kind zu.