23-07-2025, 23:09
Den Unterhalt muss das Kind 1 einfordern, d.h. das Kind 1 geht zum Anwalt. Ich verstehe das so, wenn das Kind das macht, dann bekomme ich den Brief von Anwalt und auf diesen Brief kann ich immer selber reagieren und erst wenn es Richtung Gericht geht, dann brauche ich Anwalt. Oder sehe ich das falsch?
Die zweite Frage, wenn das Kind 1 heute oder morgen meine Unterlagen bekommt und dann mir die Unterlagen von der Mutter mit Angaben zum eigenen 0€ Einkommen schickt. Wie geht es weiter? Wer soll den Unterhalt berechnen? Das Kind 1 wird sowieso zum Anwalt gehe, um die Berechnung zu erstellen.
Die zweite Frage, wenn das Kind 1 heute oder morgen meine Unterlagen bekommt und dann mir die Unterlagen von der Mutter mit Angaben zum eigenen 0€ Einkommen schickt. Wie geht es weiter? Wer soll den Unterhalt berechnen? Das Kind 1 wird sowieso zum Anwalt gehe, um die Berechnung zu erstellen.