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24-07-2025, 09:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-07-2025, 09:49 von PeterPP.)
(19-07-2025, 22:57)Booster schrieb: Einfach direkt die Fakten präsentieren, dass ich 1896 Euro verdiene, davon 394 Euro an das minderjährige Kind 2 zahle (und das hat Vorrang) und mir nur 52 Euro über dem Selbstbehalt für arbeitsbedingte Aufwendung bleiben. Damit das Kind 1 meine Leistungsunfähigkeit für den Unterhalt sieht.
K1 dürfte noch bis mindestens zum Abi 2026 privilegiert sein und somit zusammen mit K2 im 1. Rang stehen. Wieso sollte dann der Unterhalt für K2 vorweg abzuziehen sein? Ich denke an Mangelfallberechnung und daran, dass K2 mit 394 € zu viel erhält. Zuviel gezahlten Unterhalt bekommt man in aller Regel nicht zurück.
(23-07-2025, 23:43)Booster schrieb: Das Kind wird sowieso den Unterhalt woanders berechnen und prüfen lassen.
Ohne aktuelle Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters kann K1 seinen Umterhaltsanspruch nicht berechnen/prüfen (lassen). Der Vater befindet sich mit seinen Auskünften in Verzug!