24-07-2025, 11:23
(23-07-2025, 14:32)Theo schrieb:(23-07-2025, 12:19)itler schrieb: Hilft eine formlose schriftliche Erklärung - Treuhandvereinbarung , z. B.:
"Ich, [Name], habe das Tagesgeldkonto [IBAN] auf den Namen meines minderjährigen Kindes [Name] eröffnet. Das Guthaben stammt vollständig aus meinem eigenen Vermögen. Es wurde nicht dem Kind geschenkt, sondern wird treuhänderisch von mir verwaltet. Ich behalte mir vor, über das Guthaben jederzeit zu verfügen. Diese Mittel sollen mir persönlich verbleiben." ?
Die "Vereinbarung" ist absolut widersinnig:
Falls Du es dem Kind nicht geschenkt hast, ist es Dein Eigentum und Du kannst es nicht treuhänderisch verwalten. Das kann man nämlich nur bei fremden Eigentum.
Falls es aber dem Kind gehört, kannst Du eben nicht jederzeit darüber verfügen.
Der Fall ist gelaufen. Alles, was man Dir empfehlen kann ist, das entnommene Geld so schnell wie möglich auf das Konto des Kindes zurück zu überweisen.
Da geht es um viel Geld. Ich vermute für EX ist es auch ein Nachteil. Ich habe die Hoffnung hier mit der Ex Frau hier die Einigung zu finden. Sonst haben wir deutlich wenig zu verteilen.
>das entnommene Geld so schnell wie möglich auf das Konto des Kindes zurück zu überweisen.
Wieso ist es wichtig? Das Geld ist auf Tagesgeldkonto von mir und verschwindet nirgendwo.