07-08-2025, 11:18
Weshalb ich da regelmäßig Puls bekomme... Nicht wegen des Variantenreichtums, den die an den Tag legen. Darauf kann man entgegnen. Wobei Anwälte und Co da recht lustlos sind und die Soz.-Päd des JA das genau weiß.
Die Gesetze sind ja schon alle auf Unterhaltsmaximierung ausgelegt. Die Regelungen klar so gestrickt, dass es kaum ein vorbei kommen gibt. Aber dann noch darüber hinaus geifernd vorm PC sitzen, um selbst diese Regelungen nach eigenem Gutdünken nochmal zu straffen, ist schon erstaunlich.
Beim Überlegen, ob dieses Falles ist mir eingeleuchtet, dass das was die JA-Tussi da vor hat und will, nicht nur nicht geht, sondern auch tatsächlich eine neue Frist gar nicht erst in Gang setzt.
Denn: Alleine auf die Heirat abzustellen und, wie sie schreibt ""da durch den damit in der Regel einhergehenden Steuerklassenwechsel eine dauerhafte Einkommenserhöhung erzielt werden kann. sind wir gehalten zu überprüfen...." offenbart, dass sie sich fachlich auch outet und nackisch macht.
Vielleicht hilft es dem Ein oder Anderen hier, das zu erklären, falls so was mal vor kommt:
Nur anhand von nun 2 verlangten Gehaltsnachweisen kann gar kein neuer Unterhalt ausgerechnet werden. Und 2 Nachweise gereichen auch sowieso nicht dazu. Denn alleine ein Steuerklassenwechsel inmitten eines Jahres impliziert keine "Einkommenserhöhung". Eine Steuerklasse ist grundsätzlich nur dazu geeignet, den vorab Abzug der Lohnsteuer zu berechnen. Aber erst mit der Einkommensteuererklärung wird individuell die Steuerlast errechnet.
Und nur dann kann man auch die tatsächlichen neuen Freibeträge erkennen, bzw. machen sich diese sichtbar. Und eine Unterhaltsberechnung ist auch nur dann möglich, denn zusätzlich bedarf es dann eines Aufteilungsbescheides, aus dem hervor geht, welche evtl. Nachzahlung oder Erstattung auf wen fällt. Also jeweils auf den Mann, oder eben auf dessen Ehefrau.
Da ist es auch unerheblich, ob jemand die Variante 4/4 wählt, oder 3/5, denn erst bei Vorliegen des Steuerbescheides ergibt sich entweder die Rückerstattung (bei 4/4) oder die hoch wahrscheinliche Nachzahlung (bei 3/5) und beides ist unterhaltsrelevant.
Ich kann also gar nicht vorher Unterhalt ausrechnen, nur weil sie die Steuerklasse geändert hat und muss den Bescheid abwarten.
Frech ist zudem, dass das JA ihn natürlich direkt auch in Verzug setzt. Auch auf diese Falle muss man aufpassen. Denn müsste nun das JA meiner Auffassung folgen, dann wird es nach Ablauf von 2 Jahren, bzw. dem dann in 2026 vorliegendem Est-Bescheid, der evtl. eine Rückerstattung beinhaltet, eben diese eventuelle Erhöhung rückwirkend zum August 2025 geltend machen.
Auch das ist m.E. nach "nicht richtig", weshalb ich somit auch der Inverzugsetzung widerspreche.
Die Gesetze sind ja schon alle auf Unterhaltsmaximierung ausgelegt. Die Regelungen klar so gestrickt, dass es kaum ein vorbei kommen gibt. Aber dann noch darüber hinaus geifernd vorm PC sitzen, um selbst diese Regelungen nach eigenem Gutdünken nochmal zu straffen, ist schon erstaunlich.
Beim Überlegen, ob dieses Falles ist mir eingeleuchtet, dass das was die JA-Tussi da vor hat und will, nicht nur nicht geht, sondern auch tatsächlich eine neue Frist gar nicht erst in Gang setzt.
Denn: Alleine auf die Heirat abzustellen und, wie sie schreibt ""da durch den damit in der Regel einhergehenden Steuerklassenwechsel eine dauerhafte Einkommenserhöhung erzielt werden kann. sind wir gehalten zu überprüfen...." offenbart, dass sie sich fachlich auch outet und nackisch macht.
Vielleicht hilft es dem Ein oder Anderen hier, das zu erklären, falls so was mal vor kommt:
Nur anhand von nun 2 verlangten Gehaltsnachweisen kann gar kein neuer Unterhalt ausgerechnet werden. Und 2 Nachweise gereichen auch sowieso nicht dazu. Denn alleine ein Steuerklassenwechsel inmitten eines Jahres impliziert keine "Einkommenserhöhung". Eine Steuerklasse ist grundsätzlich nur dazu geeignet, den vorab Abzug der Lohnsteuer zu berechnen. Aber erst mit der Einkommensteuererklärung wird individuell die Steuerlast errechnet.
Und nur dann kann man auch die tatsächlichen neuen Freibeträge erkennen, bzw. machen sich diese sichtbar. Und eine Unterhaltsberechnung ist auch nur dann möglich, denn zusätzlich bedarf es dann eines Aufteilungsbescheides, aus dem hervor geht, welche evtl. Nachzahlung oder Erstattung auf wen fällt. Also jeweils auf den Mann, oder eben auf dessen Ehefrau.
Da ist es auch unerheblich, ob jemand die Variante 4/4 wählt, oder 3/5, denn erst bei Vorliegen des Steuerbescheides ergibt sich entweder die Rückerstattung (bei 4/4) oder die hoch wahrscheinliche Nachzahlung (bei 3/5) und beides ist unterhaltsrelevant.
Ich kann also gar nicht vorher Unterhalt ausrechnen, nur weil sie die Steuerklasse geändert hat und muss den Bescheid abwarten.
Frech ist zudem, dass das JA ihn natürlich direkt auch in Verzug setzt. Auch auf diese Falle muss man aufpassen. Denn müsste nun das JA meiner Auffassung folgen, dann wird es nach Ablauf von 2 Jahren, bzw. dem dann in 2026 vorliegendem Est-Bescheid, der evtl. eine Rückerstattung beinhaltet, eben diese eventuelle Erhöhung rückwirkend zum August 2025 geltend machen.
Auch das ist m.E. nach "nicht richtig", weshalb ich somit auch der Inverzugsetzung widerspreche.