07-08-2025, 13:09
Wenn es irgendwie geht, frühzeitig den Nebenjob schmeißen. Dann die anderen anrennen lassen, wenn was kommt. Begründungen konstruieren: Stress in der Trennungssituation. Überlastung. Gesundheit.
Nach der Scheidung und nach Klärung der Unterhaltssachen kannst Du einen Mini-Job nochmals aufnehmen. Immer unter der Voraussetzung, dass er geheim bleiben kann. Denn nur dann wirkt er nicht unterhaltserhöhend - weil niemand davon weiß. Und nur dann...
Natürlich gibt ihn demzufolge nie (!) in einer Steuererklärung an und muss es auch nicht. Auch nicht irgendwo anders angeben. Ein Mini-Job hat keine steuerliche Auswirkung. Er ist durch die Arbeitgeberpauschale, welche vom Arbeitgeber an die Knappschaft zu entrichten ist, abgegolten. Insofern weiß auch nur die Knappschaft davon - sonst niemand.
Und ich habe in 15 Jahren nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Jugendamt auf Verdacht eine Anfrage bei der Knappschaft gemacht hätte. Das übersteigt deren Kompetenzen.
Nach der Scheidung und nach Klärung der Unterhaltssachen kannst Du einen Mini-Job nochmals aufnehmen. Immer unter der Voraussetzung, dass er geheim bleiben kann. Denn nur dann wirkt er nicht unterhaltserhöhend - weil niemand davon weiß. Und nur dann...
Natürlich gibt ihn demzufolge nie (!) in einer Steuererklärung an und muss es auch nicht. Auch nicht irgendwo anders angeben. Ein Mini-Job hat keine steuerliche Auswirkung. Er ist durch die Arbeitgeberpauschale, welche vom Arbeitgeber an die Knappschaft zu entrichten ist, abgegolten. Insofern weiß auch nur die Knappschaft davon - sonst niemand.
Und ich habe in 15 Jahren nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Jugendamt auf Verdacht eine Anfrage bei der Knappschaft gemacht hätte. Das übersteigt deren Kompetenzen.