18-08-2025, 22:12
Bezüglich Befruchtung, es ist eine bekannte Taktik, den Inhalt eines eben benutzten Kondoms geeignet zu verwenden. Solltest du das Ding also nicht selber mitgenommen haben oder so entsorgt, dass es nicht mehr abgegriffen werden kann, dann gibt es tatsächlich ein Risiko, dass du aufgrund der Zweitverwendung des Kondominhalts ungewollt Vater wurdest.
Habe ich das richtig verstanden, es gab einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest? Wieso zwei verschiedene Labore? Das ist unüblich. Wurde alles nach Vorgaben des Gerichts durchgeführt, also Probenentnahme unter Aufsicht? Oder war das ganze dann irgendeine private Aktion?
Der juristische Stand ist ebenfalls unklar. Hast du einen Anwalt eingeschaltet, der Auskunft zum Verfahrensstand und Verfahrensort einholt und aufpasst, dass die nicht Schmu treiben?
Zitat:Nach eineinhalb Jahren kam plötzlich ein Brief vom Gericht, mit einer DNA-TEST Klage.
Vorherigen Kontakt gab es weder von der Klägerin (Mutter des Kindes), noch vom Gericht.
Der Test wurde von zwei unterschiedlichen Laboren durchgeführt, einmal ein Labor von Mutter und Kind und ein Labor vom angeblichen Erzeuger.
Habe ich das richtig verstanden, es gab einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest? Wieso zwei verschiedene Labore? Das ist unüblich. Wurde alles nach Vorgaben des Gerichts durchgeführt, also Probenentnahme unter Aufsicht? Oder war das ganze dann irgendeine private Aktion?
Der juristische Stand ist ebenfalls unklar. Hast du einen Anwalt eingeschaltet, der Auskunft zum Verfahrensstand und Verfahrensort einholt und aufpasst, dass die nicht Schmu treiben?