Gestern, 12:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 12:33 von Absurdistan.)
Von Ihm ist nix zu holen und Mittel zum verschwinden hat er auch nicht. Vielleicht ein kaputtes Klapprad.
Was gilt denn im Fall von §1600d als "schwerwiegende Zweifel"?
Was gilt denn im Fall von §1600d als "schwerwiegende Zweifel"?