(14-09-2009, 20:58)V-Man schrieb:(14-09-2009, 01:42)V-Man schrieb: ... wenn sich das Kind mit der Mutter im Ausland befindet und den Umgang mit den Grosseltern verweigert.
(14-09-2009, 08:41)p schrieb: Beide Punkte spielen keine Rolle.
Ja das habe ich mir schon fast gedacht.
das liegt ja daran, dass die Grosseltern kein "Recht" haben auf Umgang mit dem Kind, allerdings wie schon erwähnt, werden dann beide Grosselternpaare auf ihre Pflicht hingewiesen und die finanzielle Situation auf Leistungsfähigkeit durchleuchtet was aber zur "normalen" Prüfung eines Vaters zB vollkommen andere Maßstäbe hat - ein Grund warum ich den Totalausstieg verfolgt habe und für meine Eltern keine Bedenken bestanden ... achso und interessant wirds auch dann wenn die Grosseltern im Ausland wohnen, dann ist nämlich so gut wie Essig mit "Druck" ausüben und Zustellungsprüfung und co ...
gruß
malko aka der Rastlose
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malko
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