01-09-2025, 17:56
O.K. Also erstmal beachten: Einen "gemeinsamen" Anwalt gibt es nicht. Es gibt die Möglichkeit, bei Einigkeit, mit nur einem Anwalt ein Scheidungsverfahren durchzuziehen, aber letztlich vertritt der Anwalt denjenigen, der ihn beauftragt hat. Das heißt, es darf wirklich im Laufe eines Verfahrens kein neues Problem auftauchen, weil der, der den Anwalt nicht beauftragt hat, dann von diesem auch keine Frage in dessen Sinne beantwortet bekäme.
Vorschlag an die Frau müsste also so aussehen: Einen Anwalt suchen, der explizit als Mediator (nicht als Anwalt!) beauftragt wird, sich also das Mediatorengeschäft auch unter den Nagel riss und als solcher auftritt. Solche Anwälte gibt es.
Zu Deiner Idee: Vorschläge kann man viele machen. es hängt eben daran, ob die andere Seite auch mit geht ,-) . Man sollte also in der Hinterhand einen Vorschlag B und C haben.
Vorschlag an Deine Frau kann dann tatsächlich sein:
1. Das Haus, das ihr bewohnt und welches Deiner Frau gehört, stellst Du von Zugewinnausgleichsansprüchen frei. Die kann drin wohnen bleiben - wohl mit den Kindern - und muss nichts auszahlen.
2. Beim anderen Haus werden die 30% auf Dich übertragen. Das Darlehen übernimmst Du. (Zuerst die Bank fragen!) . Ab Vertragsunterzeichnung fließen die Mieten Dir zu.
Dann wären beide Häuser sauber getrennt. Zugewinn rechnet sich aber aus als jeweiliges Anfangs- und Endvermögen. Ihr wärd also mit dieser Lösung nur teilweise raus. Also bietest Du ihr etwas an. Z.b die Hälfte aus der LV - wie du ja selbst sagst.
Prinzipiell kann sie nicht meckern. Sie bekommt Geld aus der LV, muss keinen Zugewinn aus dem haus 1 zahlen (wie hoch auch immer der wäre) und ist aus dem Darlehen des Haus 2 raus.
Du hast Haus 2 und Mieteinkünfte, die aber unterhaltstechnisch zu Buche schlagen. Die Zinsen werden gegengerechnet, bei der Tilgung gibts ein paar Fallstricke.
Das Ganze ist insoweit auch darstellbar. Also ist der Auftrag an den Mediator: Mach uns eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft", die so ausgestaltet ist, dass der Zugewinn im Scheidungsverfahren als erledigt gilt. Sie bekommt ja von Dir noch 25 k und die Häuser sind geteilt. Da ist keine einseitige Vorteilnahme mehr erkennbar.
In dieser Vereinbarung könnt ihr aber auch z.B. den Versorgungsausgleich regeln. Sofern die Frau mit spielt... Denn Du hast in den 9 Jahren gut verdient. Unter Umständen ist das ein Pfund, dass Du da abtreten müsstest. Um den aus der Welt zu bekommen, könnte man als Ausgleich wieder eine Summe X vorschlagen. Ist ein Rechenexempel.
Die restlichen Regelungen bespricht der Anwalt/Mediator mit euch. Du kannst auch rein schreiben (lassen), Umgangszeiten und weiterhin den Willen zur gemeinsamen Sorge etc bla bla. Hat aber nur Indizwirkung, wenn es dahingehend doch noch knallt.
Das ganze als Paket vorschlagen und gucken, was sie sagt. So was geht nur, so lange man noch miteinander redet. Du siehst das richtig. Sitzt die erst beim Anwalt, wirds schwer.
Vorschlag an die Frau müsste also so aussehen: Einen Anwalt suchen, der explizit als Mediator (nicht als Anwalt!) beauftragt wird, sich also das Mediatorengeschäft auch unter den Nagel riss und als solcher auftritt. Solche Anwälte gibt es.
Zu Deiner Idee: Vorschläge kann man viele machen. es hängt eben daran, ob die andere Seite auch mit geht ,-) . Man sollte also in der Hinterhand einen Vorschlag B und C haben.
Vorschlag an Deine Frau kann dann tatsächlich sein:
1. Das Haus, das ihr bewohnt und welches Deiner Frau gehört, stellst Du von Zugewinnausgleichsansprüchen frei. Die kann drin wohnen bleiben - wohl mit den Kindern - und muss nichts auszahlen.
2. Beim anderen Haus werden die 30% auf Dich übertragen. Das Darlehen übernimmst Du. (Zuerst die Bank fragen!) . Ab Vertragsunterzeichnung fließen die Mieten Dir zu.
Dann wären beide Häuser sauber getrennt. Zugewinn rechnet sich aber aus als jeweiliges Anfangs- und Endvermögen. Ihr wärd also mit dieser Lösung nur teilweise raus. Also bietest Du ihr etwas an. Z.b die Hälfte aus der LV - wie du ja selbst sagst.
Prinzipiell kann sie nicht meckern. Sie bekommt Geld aus der LV, muss keinen Zugewinn aus dem haus 1 zahlen (wie hoch auch immer der wäre) und ist aus dem Darlehen des Haus 2 raus.
Du hast Haus 2 und Mieteinkünfte, die aber unterhaltstechnisch zu Buche schlagen. Die Zinsen werden gegengerechnet, bei der Tilgung gibts ein paar Fallstricke.
Das Ganze ist insoweit auch darstellbar. Also ist der Auftrag an den Mediator: Mach uns eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft", die so ausgestaltet ist, dass der Zugewinn im Scheidungsverfahren als erledigt gilt. Sie bekommt ja von Dir noch 25 k und die Häuser sind geteilt. Da ist keine einseitige Vorteilnahme mehr erkennbar.
In dieser Vereinbarung könnt ihr aber auch z.B. den Versorgungsausgleich regeln. Sofern die Frau mit spielt... Denn Du hast in den 9 Jahren gut verdient. Unter Umständen ist das ein Pfund, dass Du da abtreten müsstest. Um den aus der Welt zu bekommen, könnte man als Ausgleich wieder eine Summe X vorschlagen. Ist ein Rechenexempel.
Die restlichen Regelungen bespricht der Anwalt/Mediator mit euch. Du kannst auch rein schreiben (lassen), Umgangszeiten und weiterhin den Willen zur gemeinsamen Sorge etc bla bla. Hat aber nur Indizwirkung, wenn es dahingehend doch noch knallt.
Das ganze als Paket vorschlagen und gucken, was sie sagt. So was geht nur, so lange man noch miteinander redet. Du siehst das richtig. Sitzt die erst beim Anwalt, wirds schwer.