04-09-2025, 10:43
Stimmt: § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II ist nicht mehr aktuell, wurde im Juni 2023 geändert. Es gilt jetzt § 11b SGB II. Mit der Einführung des Bürgergeldes kam es zu tiefgreifenden Reformen bei den Einkommensanrechnungsregeln, insbesondere bei den Minijobs.
Es gelten weiter Freibeträge, aber gestaffelt. Wenn dein Ziel ist, durch den Minijob auf 354,50 € Unterhalt kommen zu können, ist das so nicht vollständig gedeckelt – weil ein Teil des Einkommens gekürzt wird. Das sogenannte U25 Privileg gilt aber noch, siehe Abs. 2a.
Es gelten weiter Freibeträge, aber gestaffelt. Wenn dein Ziel ist, durch den Minijob auf 354,50 € Unterhalt kommen zu können, ist das so nicht vollständig gedeckelt – weil ein Teil des Einkommens gekürzt wird. Das sogenannte U25 Privileg gilt aber noch, siehe Abs. 2a.