(04-09-2025, 17:39)Paul Rosenberg schrieb: Danke für die schnelle Antwort
Dann beziehe ich mich bei meinem Antrag nun auf § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7?:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11b.html
Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wie ich dagegen rechtlich vorgehen kann, wenn das Jobcenter die Abänderung des Titels verlangt..?
Da es sich nur um den Mindestunterhalt handelt, wird wohl keine Richterin diesen auf 0 setzen, zumal der Titel noch kein Jahr alt ist..
Hat das Jobcenter das denn erwähnt,
dass die es vor haben würden ?
In meinem Fall wurde sogar ein 105%er Titel nicht beanstandet
und Umgangskosten (Kilometer) waren kein Thema . Voraussetzung war der Titel und eine Umgangsvereinbarung