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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#10
(04-09-2025, 17:39)Paul Rosenberg schrieb: Danke für die schnelle Antwort  Shy



Dann beziehe ich mich bei meinem Antrag nun auf § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7?:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11b.html



Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wie ich dagegen rechtlich vorgehen kann, wenn das Jobcenter die Abänderung des Titels verlangt..?
Da es sich nur um den Mindestunterhalt handelt, wird wohl keine Richterin diesen auf 0 setzen, zumal der Titel noch kein Jahr alt ist..


Hat das Jobcenter das denn erwähnt,
 dass die es vor haben würden ?
 
In meinem Fall wurde sogar ein 105%er Titel nicht beanstandet 
und Umgangskosten (Kilometer) waren kein Thema . Voraussetzung war der Titel und eine Umgangsvereinbarung
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Alimen T - Gestern, 08:47

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