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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#16
(Gestern, 08:47)Alimen T schrieb: Ich könnte mir vorstellen, dass das der Weg wäre, wenn kein Titel bestehen würde.

Mit Titel ist es dann so wie beschrieben .

Der Weg zum minijob muss dann auch berücksichtigt werden.

Ja, so ist es dann wohl. In § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 steht ja auch klar und deutlich: „Vom Einkommen abzusetzen sind Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag.“

Immerhin hat der Unterhaltstitel in der Hinsicht einen Vorteil. Wenn man noch keinen Unterhaltstitel hat und z.B. die Unterhaltsvorschusskasse fleißig zahlt, hat man wohl Pech gehabt. Das hat Sixteen Tons in seinen oberen Berichten sehr gut dargestellt.



Ich bin wirklich sehr froh, dass es dieses Forum gibt und einen geholfen wird..

Währenddessen jammern unsere Politiker, dass keiner mehr Familie gründen möchte, geschweige denn Kinder will..

Dieses Ausmaß an Irrsinn habe ich mir echt nicht ausmalen können..
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Paul Rosenberg - Heute, 04:30

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