15-09-2025, 10:24
Zitat: was macht das Jugendamt in dem Fall.
Das Jugendamt macht gar nichts. Aber sobald die Ex eine Beistandschaft eingeht, handelt das Jugendamt wie ein Anwalt für die Gegenseite. Unterhalt wird erst ab Inverzugsetzung geschuldet. Der Zahlbetrag für Mindestunterhalt beträgt 426,50 EUR. Unterhalt ist ein Monatsbetrag (§ 1612 Abs. 3 BGB). Er wird für den ganzen Monat geschuldet, nicht tageweise. Wenn du z.B. noch im September inverzuggesetzt wirst, muss der gesamte September bezahlt werden, nicht nur die Tage ab dem Auszugstag irgendwann im September.
Die Elternautonomie berührt das nicht. Die Eltern können sich auch auf anteiligen Unterhalt einigen. Ist die Ex eine Beistandschaft eingegangen, geht das nicht mehr, die Beistandschaft vertritt dann und nicht mehr die Mutter.