Gestern, 19:43
Eine Sache ist hier nicht stimmig. Wenn eine Beistandschaft bestand und mit Mutti eine Vereinbarung getroffen wurde, dann heißt das im Grunde nicht, dass die Beistandschaft locker lässt, den Mutti hat ja ihre Unterhaltsangelegenheit auf die Beistandschaft übertragen. Damals...
Was steht denn in dem Schreiben, dass Du gerade bekommen hast? Ist da von einer Inverzugsetzung die Rede, oder von einer Inverzugsetzung mit Hinweis auf vergangene Zeiten?
Diese müssten die auch nachweisen, wann sie erfolgt ist. Demgegenüber sehe ich hier tatsächlich evtl. die Verwirkung durch konkludentes Handeln. Du hast über Jahre diese 110% gezahlt, hast keinen Titel, und niemand ist Dir nach gelaufen, hat also stets zu erkennen gegeben, dass man eine höhere Forderung hat und diese auch begehrt.
Was steht denn in dem Schreiben, dass Du gerade bekommen hast? Ist da von einer Inverzugsetzung die Rede, oder von einer Inverzugsetzung mit Hinweis auf vergangene Zeiten?
Diese müssten die auch nachweisen, wann sie erfolgt ist. Demgegenüber sehe ich hier tatsächlich evtl. die Verwirkung durch konkludentes Handeln. Du hast über Jahre diese 110% gezahlt, hast keinen Titel, und niemand ist Dir nach gelaufen, hat also stets zu erkennen gegeben, dass man eine höhere Forderung hat und diese auch begehrt.