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väterpolitik.de - Aktion Familienpolitik mit Vätern
#10
Wahlen – im Kontext Väter- und Familienpolitik

Am 27.09. sind wir in der Lage, mittels unserer Stimmenabgabe für ein gerechteres Miteinander innerhalb der Familien zu sorgen. Welche Konzepte und welche Parteien sich dafür anbieten, soll hier diskutiert werden.

Ich mache hiermit den Anfang, leider habe ich bisher nur wenige Anhaltspunkte gefunden. Vielleicht können andere meinem Beispiel folgen, um Wahlentscheidungen kritisch betrachtet treffen zu können.

VIELEN DANK für das Verständnis
Henning Riepen


Teil 1

Wer macht Politik für Väter ?
Jeder zweite Vater weiß keine Antwort, wenn er gefragt wird, welche Partei die Interessen der Väter am besten vertritt. Das ergab jetzt eine Umfrage auf www.väterzeit.de.
254 Väter beantworteten hier die Frage: “Bundestagswahl 09: Welche Partei vertritt die Interessen der Väter am besten?”. Das Ergebnis:

Grüne 17%
CDU 11%
SPD 9%
FDP 9%
Die Linke 6%
“Keine Ahnung” 50%

Quelle:
http://www.vaeter-zeit.de/wahl-umfrage/v...ngslos.php


“Die Parteien haben zu wenig Konzepte, wie man Vätern den oft schwierigen Spagat zwischen Beruf und Familie erleichtern kann” kommentiert Karsten Knigge vom kidsgo Verlag das Resultat der Befragung. “Familienpolitik wird von den Vätern oft als ausschließliche Förderung der Mütter empfunden. An dieser Einstellung hat offensichtlich auch die Einführung der Vätermonate nicht viel geändert”.

Ein wenig mehr Licht auf das Thema Väterpolitik wirft die Seite www.vaeterpolitik.de. Eine laufende Auswertung der dort eingegangenen Antworten auf die Frage „Kann eine gezielte Väterpolitik die Gleichstellung von Frauen und Männern beschleunigen?“ gibt es hier.
Quelle:
http://www.vaeterpolitik.de

gefunden auf:
http://vaeter-und-karriere.de/blog/index...r-politik/



Teil 2

Ich gehörte bisher nicht zu den Grünen-Wählern, aber mir ist folgende Aussage aufgefallen.

Kinder und Familien stehen im Mittelpunkt grüner Politik.

„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“ - dieser Leitsatz hat für uns nach wie vor Bestand. Familie ist für uns da, wo Kinder sind – egal ob in klassischer Ehe, Ein-Eltern-Familie, unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Kinder und Familien stehen im Mittelpunkt unserer Politik. Wir haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert und mit dem Ganztagsschulprogramm sowie dem Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung die Vereinbarkeit verbessert.

Quelle:
http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/familie.html


Bei meiner Durchsicht der eingegangenen Fragebögen auf der Seite www.vaeterpolitik.de ist mir die Politikerin Ekin Deligöz, Bündnis '90/ Die Grünen aufgefallen.

http://www.vaeterpolitik.de/content/antw...r%C3%BCnen

In ihrer Antwort verweist sie auf ihre Homepage, wo man(n) einige Parteikonzepte und -programme verfasst in Anträgen und Positionspapieren finden kann:


26.06.2008
Anträge Kinder
Das Gemeinsame Sorgerecht Nichtverheirateter

Nach bestehendem Recht ist ein gemeinsames Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern nur durch Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung möglich. Diese Erklärung ist unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben und gemeinsam Pflichten übernehmen. Ziel muss sein, eine neue Balance zwischen dem Wohl und Interesse des Kindes und beiden Eltern zu finden. Unser Vorschlag würde dem Recht des Kindes auf beide Eltern mehr Geltung verschaffen. Es würde die Rechtsschutz- und damit die Gerechtigkeitslücke für die Väter geschlossen.

Mehr:
http://www.ekin-deligoez.de/kinder-und-f...948285fdc2


von Henning Riepen
Teil 3

26.05.2009
Ekin Deligöz (MdB)

(AUSZÜGE)
Positionspapier Väterpolitik

Neue Väter hat das Land - Geschlechtergerechte Familienpolitik


Kinder haben ein Recht auf beide Eltern.(1) Damit ist nicht nur das Recht auf eine materielle Absicherung gemeint, sondern auch das Recht auf Liebe und Zuwendung durch Mutter und Vater. Moderne Familienpolitik bedeutet, Politik für Kinder und ihre Eltern zu machen – und zwar für Mütter UND Väter. Im Alltag vieler Kinder tauchen Väter allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen nur am Rande oder als Wochenendbegleiter auf.

In den letzten Jahren haben mehr und mehr Untersuchungen nachgewiesen, wie wichtig Väter für die kindliche Entwicklung sind. Es ist deutlich geworden, wie bedeutend die Anwesenheit des Vaters und eine stabile soziale Bindung an beide Eltern für die soziale und kognitive Entwicklung von Kindern sind. Doch die Kindheit insgesamt ist vor allem weiblich geprägt. Die meisten Kinder verbringen ihre Zeit vor allem mit Frauen, denn neben der Mutter sind auch die pädagogischen Fachkräfte in Kindertagesstätten, Grundschulen und der Nachmittagsbetreuung sind zumeist weiblich – vielen Kindern fehlen männliche Bezugspersonen.

[…]

Väter in den Blick

Heute ist es den meisten Vätern wichtig, sich Zeit für ihre Kinder und die Familie zu nehmen. Sie wollen gute Väter sein und eine aktive Vaterrolle übernehmen. Allerdings sind viele Männer und Väter durch die veränderten Geschlechter- und Rollenverhältnisse verunsichert. Einerseits wollen die meisten Männer und Väter für ihre (künftigen) Kinder mehr sein als der „Mann mit der Aktentasche“. Andererseits ist das Ernährermodell in den Köpfen der überwiegenden Mehrheit der Männer und Frauen immer noch so stark verankert, dass eine Familiengründung vor der eigenen finanziellen Absicherung für viele nicht in Frage kommt. Zwar ist inzwischen häufiger von den „neuen Vätern“ die Rede, allzu oft bleiben im Alltag diese neuen Väterbilder Wunschdenken – von Frauen und Männern.

[…]

Rahmenbedingungen verbessern
Mütter und Väter haben ein Vereinbarkeitsproblem

Für aktive Vaterschaft fehlen in vielen Bereichen gute Rahmenbedingungen. Das wollen wir ändern. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Arbeitskultur, die es Frauen wie Männern möglich machen muss, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

[…]

Steuern und Transferleistungen radikal reformieren

Tradierte Rollenzuschreibungen für Männer, wie die des Ernährers der Familie, stehen einer Elternschaft von Männern häufig im Weg bzw. verzögern diese. Das derzeitige Besteuerungssystem mit dem Ehegattensplitting zementiert die Rollenzuschreibungen und Familienarrangements für Frauen und Männer. Um diese Erwartungen und Zuschreibungen aufzulösen, müssen unter anderem unsere derzeitigen Sozialleistungen angepasst und das Besteuerungssystem mit dem Ehegattensplitting reformiert werden.

[…]

Angebote für Väter

Wir wollen Väter ermutigen, ihre Rolle im Leben ihres Kindes auszufüllen und die Angebote für Kinder und Väter entsprechend ihrer Bedürfnisse gestalten. Väter sind keine männlichen Mütter. Väter haben und brauchen einen eigenen Zugang zu ihrer Rolle als Elternteil. Bislang jedoch ist Familienbildung traditionell Mütterbildung. Adressaten von Familienbildungsangeboten sind vor allem Frauen und die AnsprechpartnerInnen weiblich. Männer und Väter sind meist außen vor. Unter den Fachkräften sind nur wenige Männer: in der Geburtsvorbereitung 5%, in der Familienbildung 29 %, in Kindergärten 3%, an Grundschulen 18% - und das stabil seit Jahrzehnten. Wir wollen einen neuen Fokus auf die Förderung von Vaterschaft und die Vater-Kind-Beziehung legen und unterstützen entsprechende Maßnahmen/Angebote.

[…]

Gelebte Elternschaft in vielfältigen Familienformen

Bündnis 90/ Die Grünen setzen darauf, dass jede und jeder frei entscheiden kann, wie sie oder er leben will. Für uns ist Familie dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen und insbesondere dort, wo Kinder sind: in Partnerschaften mit und ohne Trauschein, in Patchworkund Regenbogenfamilien, bei Alleinerziehenden, bei Adoptiv- und Pflegeeltern. Wenngleich in der Mehrheit der Familien die Eltern miteinander verheiratet sind, wuchs allein in den vergangenen Jahren die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern deutlich um gut ein Viertel an. Die Zahl der nichtehelich geborenen Kinder ist dabei auf rund 200.000 angestiegen. Für Väter von nicht-ehelich geborenen Kindern ist derzeit immer noch von der Zustimmung der Kindsmutter abhängig, inwiefern sie die gemeinsame elterliche Sorge inne haben können. Doch es ist verfassungsrechtlich unzweifelhaft, dass auch Väter ein Elternrecht haben. Dieses wird aber ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung zur Ausgestaltung des Sorgerechts erheblich eingeschränkt. Es besteht damit eine Rechtsschutz- und damit eine Gerechtigkeitslücke, die auch bei überzeugender väterlicher Bereitschaft zur Verantwortungs- und Pflichtenübernahme derzeit nicht ohne die Zustimmung der Mutter überwunden werden kann.

[…]

Mentalitätswandel fördern

Wir wollen das Erfolgsmodell der engagierten Vaterschaft weiter fördern. Dazu bedarf es neben struktureller Veränderungen auch einer positiven Besetzung der Rolle des engagierten Vaters in der Öffentlichkeit.

[…]

(1) Art 6 Abs. 2 GG und UN-Kinderrechtskonvention Art. 18


Quelle:
http://www.ekin-deligoez.de/uploads/medi...olitik.pdf


von Henning Riepen
Teil 4

Deutscher Bundestag

[…]

Antrag (Auszug)

[…]

Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 sieht das Gesetz vor, dass nicht verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht dann erhalten können, wenn die Eltern entweder erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) oder einander heiraten. Ansonsten hat die Mutter die elterliche Sorge inne (§ 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB).

Nach bestehendem Recht ist es für die Erlangung der gemeinsamen Sorge nicht von Bedeutung, ob die Eltern zusammenleben und gemeinsam Pflichten übernehmen. Voraussetzung ist lediglich die gemeinsame Erklärung zur Übernahme der elterlichen Sorge. Weigert sich die Mutter jedoch, eine gemeinsame Sorge- erklärung abzugeben, hat der Vater des gemeinsamen Kindes keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich herstellen zu lassen. Der Vater hat selbst dann keine Möglichkeit, zu einer gemeinsamen Übernahme der elterlichen Sorge zu kommen, wenn dies dem Kindeswohl dienlich wäre

[…]

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2003 die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt. Es bestätigte die starke Rechtsstellung der Mutter, wenn es bei nichtverheirateten Paaren zu keiner einvernehmlichen Sorgeerklärung kommt. Der Gesetzgeber ist aber nicht von der Verantwortung entbunden zu prüfen, ob Gründe für eine Änderung der Regelung sprechen.

Der Gesetzgeber hatte – unter Billigung des Bundesverfassungsgerichts – der gesetzlichen Regelung die Annahme zugrunde gelegt, dass ein gegen den Willen der Mutter erzwungenes gemeinsames Sorgerecht in der Regel nicht dem Kindeswohl entspreche.

Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich die Mutter – gerade bei Zusammenleben der Eltern – nur ausnahmsweise dem gemeinsamen Sorgerecht verweigert und dies nur aus Kindeswohlgründen.

Auch wenn es immer noch an umfassenden Datengrundlagen zur Überprüfung dieser Annahmen mangelt, zeichnet sich ab, dass der Ausgangspunkt in dieser Pauschalität nicht Bestand haben kann. Es spricht viel dafür, dass ein gemeinsames elterliches Sorgerecht bei Nichtverheirateten in vielen Fällen durchaus am besten dem Kindeswohl entspricht.

[…]

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

- einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 1626a BGB (und damit in Verbindung stehender Regelungen) vorzulegen, in dem die bisherige Regelung dahingehend geöffnet wird, dass ein Vater im Einzelfall Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts hat.

[…]

- die Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge dann zu ermöglichen, wenn ein Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge (auch hinsichtlich seiner Unterhalts- und Umgangspflichten) erfüllt oder dies tun will und bisher daran aus kindeswohlfremden Gründen gehindert worden ist. Das Gericht hat sich hiervon ein differenziertes Bild zu machen.

[…]

- die Umsetzung der neuen Regelung wissenschaftlich begleiten zu lassen und dem Gesetzgeber vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes Bericht zu erstatten, ob sich die Öffnung beim gemeinsamen Sorgerecht Nichtverheirateter in der Praxis bewährt hat und welche Wirkungen diese auf das Kindeswohl und die Eltern hat.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung des Weiteren auf,

auf die Bundesländer einzuwirken, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder vergleichbar qualifizierter Träger zur Wahrnehmung der Informations-, Beratungs-, Moderations- und Mediationsaufgaben angemessen sachlich und personell ausgestattet werden.

Das mit diesen Aufgaben betraute Personal ist entsprechend zu qualifizieren.

Berlin, den 28. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion


Begründung

Familienformen in Deutschland werden vielfältiger. Wenngleich in der Mehrheit der Familien die Eltern miteinander verheiratet sind, wuchs allein in den vergangenen Jahren die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern um gut ein Viertel. Die Zahl der nichtehelich geborenen Kinder ist dabei auf rund 200 000 jährlich angestiegen.

Die Unterschiede in der Lebensweise zwischen verheirateten und nichtverheirateten Paaren sind insgesamt geringer geworden. Immer mehr Eltern und Kinder sind daher von der gegenwärtigen Regelung des Sorgerechts bei Nichtverheirateten betroffen.

Auch das Bild vom Kind hat sich geändert: Kinder sind Subjekte mit eigenen Rechten. Das Recht auf beide Eltern gehört dazu.

Für das Wohlergehen von Kindern gilt der Grundsatz, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ (Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes). Allein der Umstand, dass nie eine Beziehung zwischen den Eltern bestand oder diese auseinanderging, ist kein ausreichender Grund, das gemeinsame Sorgerecht zu versagen. Denn hier muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen.

Und nicht zuletzt gibt es auch ein im Wandel begriffenes Bild und Selbstverständnis von Vätern, die sich häufiger zu ihrer Erziehungsverantwortung bekennen. Auch sie haben ein genuines Elternrecht, welches ihnen nur bei schwerwiegenden Einwänden zu verweigern ist.

[…]

Die steigende Bereitschaft unter nichtverheirateten und geschiedenen Vätern, mehr alltägliche Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, gilt es generell zu fördern.

Im Umgangsrecht ist das bereits realisiert worden. So haben Eltern das Recht, aber auch die Pflicht – soweit dies dem Kindeswohl dient – zum Umgang mit ihrem Kind, unabhängig von ihrem rechtlichen Familienstand.

Nicht zuletzt ist mit der letzten Reform des Kindschaftsrechts im Fall der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall gemacht worden. Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes. Konkret fallen unter die elterliche Sorge: das Aufenthaltsbe- stimmungsrecht, die Vornamensgebung, die Festlegung der Religion, die Einwilligung in ärztliche Behandlungen, die Anmeldung zur Kindertagesstätte und zur Schule, die Wahl der Ausbildung und einige andere Entscheidungen.

Diese Regelung hat sich grundsätzlich bewährt. Es ist zu konstatieren, dass sich das gemeinsame Sorgerecht häufig auch bei Uneinigkeit hinsichtlich des Sorgerechts konfliktmindernd, diskursfördernd und damit kindeswohlfreundlich auswirkt.

Wegen der Vielfalt der Motive einer Verweigerung der gemeinsamen Sorgeerklärung bei den nicht verheirateten Eltern erscheint es immer unbefriedigender, dass dem Vater keine Überprüfungsmöglichkeit des Vetos der Mutter eingeräumt wird. Dem Vater ist daher ein Zugang zur Ausübung des Elternrechts zu gewähren.

[…]

Ziel einer Neuregelung des Sorgerechts für Nichtverheiratete muss es demnach sein, eine neue Balance zwischen dem Wohl und Interesse des Kindes und beiden Eltern zu finden. Eine Öffnung der bestehenden Regelung durch die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung würde dem Recht des Kindes auf beide Eltern mehr Geltung verschaffen und die Rechtsschutz- und damit Gerechtigkeitslücke für die Väter schließen, deren glaubhaftes Anliegen das Kindeswohl ist.

Es gilt, die berechtigten Interessen des Kindes an beiden Eltern besser zur Geltung zu bringen. Dies entspricht auch dem Geist der UN-Kinderrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat.

Quelle:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609361.pdf


von Henning Riepen
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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RE: väterpolitik.de - Aktion Familienpolitik mit Vätern - von henning - 15-09-2009, 14:50

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