Vor 5 Stunden
Das Kind von Anfang an nachweisbar mitbetreuen, dieselbe Elternzeit nehmen, präsent sein, einer Ummeldung vorsorglich im Einwohnermeldeamt widersprechen.
Wenn das nicht möglich ist, weil deine Altlasten der letzten Ehe Ansprüche haben, du aber trotzdem unbedingt die nächste Frau einziehen lässt und ein weiteres Kind produzierst, tja, alles zusammen geht halt nicht.
Wenn das nicht möglich ist, weil deine Altlasten der letzten Ehe Ansprüche haben, du aber trotzdem unbedingt die nächste Frau einziehen lässt und ein weiteres Kind produzierst, tja, alles zusammen geht halt nicht.