17-09-2025, 22:35
(17-09-2025, 21:04)Alimen T schrieb: Mit Frist titulieren hört sich gut an . Maximale Frist : 2 Jahre per Notar und das dann per Gerichtsvollzieher zustellen lassen .
Haha, ja. Da war ich undeutlich: die wollten dass ich tituliere und haben mir eine Frist gesetzt bis wann das erledigt sein muss.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!