06-10-2025, 17:51
Liebes Nuffü-Töchterlein,
Danke für deine Nachricht. Gerne zahle ich dir weiter den korrekten Unterhalt und überweise dir das Geld auch auf dein eigenes Konto. Nun müssen wir nur noch ausrechnen, wie viel das ist, denn ab dem 18. Geburtstag ändert sich ja die Berechnungsmethode. Das ist ganz einfach, benötigt werden laut Unterhaltsrecht nur zwei Dinge:
- der Nachweis, dass du eine Ausbildung machst, die zu Unterhalt berechtigt und falls die auch Geld bringt, der Nachweis der Höhe dieses Geldes.
- die Einkommensnachweise deines anderen Elternteils.
So kann leicht festgestellt werden, ob und wer wieviel zahlen muss. Das Jugendamt berät dich auch weiterhin kostenlos, wenn du Fragen hast, die du von fachkundigen Dritten beantwortet haben willst.
Wenn du den Kontakt zu mir von der Höhe erventuellen Unterhalts abhängig machst, bitte ich darum, mir künftig fernzubleiben. Gekaufter Kontakt ist nicht so mein Ding, ich verzichte auf bezahlte Beziehungen.
Prost
Nuffü
Danke für deine Nachricht. Gerne zahle ich dir weiter den korrekten Unterhalt und überweise dir das Geld auch auf dein eigenes Konto. Nun müssen wir nur noch ausrechnen, wie viel das ist, denn ab dem 18. Geburtstag ändert sich ja die Berechnungsmethode. Das ist ganz einfach, benötigt werden laut Unterhaltsrecht nur zwei Dinge:
- der Nachweis, dass du eine Ausbildung machst, die zu Unterhalt berechtigt und falls die auch Geld bringt, der Nachweis der Höhe dieses Geldes.
- die Einkommensnachweise deines anderen Elternteils.
So kann leicht festgestellt werden, ob und wer wieviel zahlen muss. Das Jugendamt berät dich auch weiterhin kostenlos, wenn du Fragen hast, die du von fachkundigen Dritten beantwortet haben willst.
Wenn du den Kontakt zu mir von der Höhe erventuellen Unterhalts abhängig machst, bitte ich darum, mir künftig fernzubleiben. Gekaufter Kontakt ist nicht so mein Ding, ich verzichte auf bezahlte Beziehungen.
Prost
Nuffü