07-10-2025, 19:44
Zunächst steht da mal die Frage im Raum, ob sie ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügt, weil sie ja künftig nicht einmal Mindestunterhalt bezahlen will. Dann greift §1603 Abs. 2 BGB.
Die nächste Frage ist, ob sie lügt und einen Minijob verschweigt. Man könnte ganz unverfänglich das Gespräch mit der 12jährigen darauf lenken, was die Leute in der Familie denn so alles tun. Auch eine Jugendamtsbeistandschaft wäre möglich, die können dann bei der Minijob Zentrale anfragen, dir würde man dort keine Auskunft geben. https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html
Trinkgeld, noch so ein Thema. Gibt es eine Trinkgeldpraxis in ihrem Beruf?
Die nächste Frage ist, ob sie lügt und einen Minijob verschweigt. Man könnte ganz unverfänglich das Gespräch mit der 12jährigen darauf lenken, was die Leute in der Familie denn so alles tun. Auch eine Jugendamtsbeistandschaft wäre möglich, die können dann bei der Minijob Zentrale anfragen, dir würde man dort keine Auskunft geben. https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html
Trinkgeld, noch so ein Thema. Gibt es eine Trinkgeldpraxis in ihrem Beruf?