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Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse
#5
Ich würde knallhart den Mindestunterhalt fordern. Wenn sie 6x6 Stunden pro Woche arbeiten sollte es ihr zumutbar sein einen Job zu suchen, der etwas mehr Geld gibt als Mindestlohn gibt. Erwerbsobliegenheit. Und dann direkt das den Mindestunterhalt titulieren lassen!

Ob man die Schwarzarbeit nachweisen kann ist immer so eine Sache, aber vielleicht reicht auch die Ankündigung es zu wissen und es beim Statt vorbringen zu wollen, um an den Mindestunterhalt zu kommen.
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RE: Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse - von Nintendo - 07-10-2025, 20:21

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