08-10-2025, 11:02
Muss der Unterhaltsempfänger den Mindestunterhalt fordern oder muss der Unterhaltspflichtige die nichtzahlung des Mindes Unterhalts begründen?
Ich finde es so verwirrend auf der "anderen" Seite zu stehen diesmal. Also verkürzt, kann ich einfach Mindestunterhalt fordern und Sie muss das mit dem Amt klären wenn das nicht geht oder muss ICH dem Amt beweisen das Sie auch Mindestunterhalt zahlen könnte. 521 zu 620 wären ja dann "nur" 99 Euro Minus in der Hin und herrechnerei und für mich okay, auch wenn es immernoch nicht in meinen Kopf will, wieso man bei geteilten Kindern nicht auf 0 rauskommt. Wenn mein kleiner an meinem Lebensstandard teilhaben soll, steht ihm die tür ja jederzeit offen.
Ich finde es so verwirrend auf der "anderen" Seite zu stehen diesmal. Also verkürzt, kann ich einfach Mindestunterhalt fordern und Sie muss das mit dem Amt klären wenn das nicht geht oder muss ICH dem Amt beweisen das Sie auch Mindestunterhalt zahlen könnte. 521 zu 620 wären ja dann "nur" 99 Euro Minus in der Hin und herrechnerei und für mich okay, auch wenn es immernoch nicht in meinen Kopf will, wieso man bei geteilten Kindern nicht auf 0 rauskommt. Wenn mein kleiner an meinem Lebensstandard teilhaben soll, steht ihm die tür ja jederzeit offen.