08-10-2025, 11:13
Versuche nicht, Sinn und Verstand im Unterhaltsrecht zu finden, dann wirst du hintersinnig und bekommst Mordphantasien gegen Juristen und Politiker.
Du als Berechtigter forderst, der Pflichtige weist nach und bietet. Bietet er weniger wie den Mindestunterhalt, wird er damit vor Gericht wenig Chancen haben, denn an Mangelfälle sind die Anforderungen sehr weitreichend. Mach, was Alimen T vorgeschlagen hat. Jugendamt Beistandschaft plus Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Ex wird dann sicher auch eine Beistandschaft beantragen für das Kind, das bei dir lebt, aber auf deiner Seite ist jetzt schon alles in Ordnung, da ändert sich nichts. Das Jugendamt hat dann die Freude, mit beiden Eltern sowohl als Zahler als auch Empfänger zu tun zu haben.
Du als Berechtigter forderst, der Pflichtige weist nach und bietet. Bietet er weniger wie den Mindestunterhalt, wird er damit vor Gericht wenig Chancen haben, denn an Mangelfälle sind die Anforderungen sehr weitreichend. Mach, was Alimen T vorgeschlagen hat. Jugendamt Beistandschaft plus Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Ex wird dann sicher auch eine Beistandschaft beantragen für das Kind, das bei dir lebt, aber auf deiner Seite ist jetzt schon alles in Ordnung, da ändert sich nichts. Das Jugendamt hat dann die Freude, mit beiden Eltern sowohl als Zahler als auch Empfänger zu tun zu haben.