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Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse
#11
Die Pflegegeldsache ist auch unklar. Mutti pflegt Opa. Normalerweise wird das nicht als Einkommen der Pflegeperson (=Mutti) angerechnet, wenn es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt. Im Fall der Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber Kindern kann es aber relevant sein, weil Kindesunterhalt für Kinder im ersten Rang (=Minderjährige) über allen anderen Pflichten steht. Aber das solltest du selbst mal recherchieren, vielleicht weiss auch die Beistandschaft näheres.
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RE: Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse - von p__ - 08-10-2025, 19:46

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