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Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse
#13
Na, dann rechne mal nach. Selbst in diesem negativstmöglichen Szenarino erhält der Vater 295 EUR mehr und muss dafür 62,50 EUR mehr bezahlen. Saldo 232,50 EUR= 2790 EUR p.a. mehr Geld für den Vater wären also so schlimm, dass dieses "Risiko" nicht lohnen würde oder was?

Und nochmal: Das ist der negativste Ausgang. Es kann aber auch sein, dass die Mutter zu weit mehr verpflichtet wird. Das Jugendamt hat direkte Auskunftsrechtsrechte gem. § 68 SGB 8, ein Minijob kann auffliegen, Zusammenleben mit einem Partner kann den Selbstbehalt senken, Pflegegeld kann das Einkommen erhöhen. Wie gesagt, es geht voll in §1603 Abs. 2 BGB.

Andere Punkte sind damit noch gar nicht abgehakt. Auch das väterliche Einkommen kann in so einem Fall um einen Betreuungsbonus bereinigt werden, genau in solchen Fällen kann das greifen. Von wegen DD Stufe 4. Mindestens Abstufungen sind da drin.
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RE: Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse - von p__ - 08-10-2025, 20:52

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