08-10-2025, 21:09
(08-10-2025, 20:52)p__ schrieb: Und nochmal: Das ist der negativste Ausgang. Es kann aber auch sein, dass die Mutter zu weit mehr verpflichtet wird. Das Jugendamt hat direkte Auskunftsrechtsrechte gem. § 68 SGB 8, ein Minijob kann auffliegen, Zusammenleben mit einem Partner kann den Selbstbehalt senken, Pflegegeld kann das Einkommen erhöhen. Wie gesagt, es geht voll in §1603 Abs. 2 BGB.
Weit mehr als 394 Euro? Warum empfiehlst du dem Vater dann nicht das vereinfachte Verfahren selbst einzuleiten? Gleich in die Vollen: 120%.