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Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse
#15
Das vereinfachte Verfahren ist Schwachsinn in diesem Fall. So wie die Mutter drauf ist, widerspricht sie und dann wird es teuer (dagegen Jugendamt: Alles kostenlos), wegen Anwaltskosten oder der ganze Versuch war nur ein sinnlose Verzögerung. Will der Vater nicht endlos heftig draufzahlen, muss er nämlich Unterhaltsvorschuss beantragen, den bekommt er auch. Damit ist das Jugendamt aber sowieso an Bord, nur eben in Höhe des Unterhaltsvorschusses, den Rest bis zum Mindestunterhalt muss der Vater selbst einklagen. Aber es entsteht genau die Angst vor einer Beistandschaft für die Mutter, die du fürchtest, denn es gilt berührt, geführt. Das Jugendamt geht so oder so gegen die Mutter vor und die Mutter könnte ihrerseits auf die Idee kommen, sich auch vom Jugendamt vertreten zu lassen. Aus Sicht der Mutter ist es kein Unterschied, ob sich der Vater nur Unterhaltsvorschuss oder auch eine Beistandschaft holt. Den Anstoss hat sie immer.
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RE: Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse - von p__ - 08-10-2025, 21:24

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