(08-10-2025, 20:38)PeterPP schrieb:(08-10-2025, 11:13)p__ schrieb: Mach, was Alimen T vorgeschlagen hat. Jugendamt Beistandschaft plus Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Ex wird dann sicher auch eine Beistandschaft beantragen für das Kind, das bei dir lebt, aber auf deiner Seite ist jetzt schon alles in Ordnung, da ändert sich nichts. Das Jugendamt hat dann die Freude, mit beiden Eltern sowohl als Zahler als auch Empfänger zu tun zu haben.
(08-10-2025, 17:43)B_____09 schrieb: Dann werde ich das mal tun und mit dem Jugendamt sprechen. Wie immer, danke ich euch aus ganzem Herzen!
Ich sprech die Themen, Unterhaltstitel, Mindestunterhalt und gesteigerte Erwerbspflicht an und hoffe einfach das wir am Ende nicht bei 620 zu 127 landen...
Schlimmstenfalls kann dadurch folgendes entstehen:
- Durch eine von der Mutter beantragte Beistandschaft für das Kind (12) wird gegen den Vater ein Titel in Höhe >= 115% (derzeit 619,50 €) durchgesetzt.
- Die vom Vater beantragte Beistandschaft für das Kind (14) sieht wenig Chancen, den gesetzlichen Mindestunterhalt gegen die Mutter durchzusetzen und versucht es deshalb gar nicht erst. Schließlich handelt es sich um eine Mutter!
- Dem Vater blieben dann Zahlungen für das Kind (14) in Höhe des Unterhaltsvorschusses (derzeit 394 €) bis zur Volljährigkeit dieses Kindes. Und die Möglichkeit, den Mindestunterhalt nach Beendigung der Beistandschaft selbst oder mit anwaltlicher Unterstützung doch noch gegen die Mutter durchzusetzen.
Ist das so gewollt? Nach 7 "erfolgreichen" Jahren ohne Titel hätte man dann einen am Hacken.
Oder sollte man im Jugendamt vorerst nur die Unterhaltsvorschusskasse aufsuchen und auch nur das Thema Unterhaltsvorschuss für Kind (14) angehen? Eine Beistandschaft könnte der Vater "bei Bedarf" immer noch einrichten...
Der Titel kann nur durchgesetzt werden,
wenn der Vater Freiwillig unterschreibt .
Dann müsste die Jugendamt GmbH klagen,
falls er nicht unterschreibt.
Unterm Strich hat P_ recht. Diese Investition lohnt sich .