08-10-2025, 21:49
Und das wäre auch die Gelegenheit, eine Abstufung wegen Betreuungsbonus durchzusetzen. Der kommt neben anderen Bedeutungen dieses Begriffs auch dann ins Spiel, wenn beide getrennte Eltern in Geschwistertrennung Kinder betreuen, aber einer ohne Unterhalt oder mit wenig Unterhalt betreut. Er muss dann selbst mehr Geld für dieses Kind aufbringen, leistet also Unterhalt für beide. Und das bereinigt sein Einkommen, führt zur Abstufung oder mehr.
In vereinfachten Verfahren aber nicht zu machen.
In vereinfachten Verfahren aber nicht zu machen.