(08-10-2025, 22:17)p__ schrieb: Du meinst, Frechheit könnte siegen?

Aber über die max. möglichen 120% müsste man dann ernsthaft nachdenken. Bei 100% würde wohl niemand Frechheit vermuten.
(08-10-2025, 22:17)p__ schrieb: Ob man dann bei Widerspruch und Eintritt ins normale Verfahren schnell auf Beistandschaft umschalten kann, weiss ich nicht.Das Jugendamt muss eine Beistandschaft auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens annehmen.