09-10-2025, 14:14
(09-10-2025, 09:49)B_____09 schrieb: Sorry Leute, eine Sache ist wohl untergegangen. Ich habe (leider) für beide Kinder einen Titel (100%) seit vielen Jahren.
Solche wichtigen Informationen gehören immer gleich zu Anfang in die Diskussion, am besten gleich in den 1. Beitrag. Und sie können im Laufe der Diskussion meinetwegen auch wiederholt werden.
Aber wieso bin ich noch gestern davon ausgegangen, dass bisher gar kein Titel existiert? Eigentlich schreibe ich sowas nur, wenn ich es irgendwo gelesen oder so verstanden habe. Ich kann die Stelle nicht wieder finden.
Ich würde gern noch wissen, über welche Titel wir hier reden, Urkunde (vom Jugendamt oder Notar) oder was vom Gericht (Beschluss oder Vergleich)? Und wenn der/die Titel vom Gericht sind, hat die Mutter sie im Rahmen der Scheidung in sog. Prozessstandschaft erwirkt? Bei Prozessstandschaft müsste ich passen.
Ansonsten, die nicht in Prozessstandschaft erwirkten Titel sind nicht wirklich ein Problem. Denn durch den Obhutswechsel verliert die Kindesmutter sowohl die Vertretungsbefugnis als auch die Vollstreckungsbefugnis für das jetzt beim Vater lebende Kind! Das gilt auch für evtl. Zahlungsrückstände. Wer Google mit den Suchbegriffen "Unterhalt Obhutswechsel Titel" füttert, erhält eine ziemlich gute KI-Übersicht, die das Thema verständlich beschreibt. Nur leider an einer wichtigen Stelle liegt die KI falsch: Der bestehende Titel für das jetzt beim Vater lebende Kind müsste nicht erst gerichtlich abgeändert werden, sondern es kann sofort die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung verlangt (notfalls gerichtlich) werden. Das Amtsgericht Eschweiler hat solch einen Fall sehr schön begründet.
(09-10-2025, 10:48)p__ schrieb: Und nun hat sich das eh erledigt.Noch nicht...