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Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse
#29
@B_____09

Ich bin zwar nicht so lange hier im Forum aber hab
viel gelesen . Diese Konstellation ist
Echt interessant .
Eine Idee hätte ich dazu nicht.

Wenn die Exe angeblich kein Geld hat, soll sie den Unterhalt aufstocken. Wenn sie sowieso eventuelle Leistungen bezieht, dann reicht es aus, dass sie den Titel dem Bürgergeldamt weiter reicht. Eventuell könnte man ihr den Titel schmackhaft machen.


Sind deine 2500€ netto inklusive Kindergeld ?
Vielleicht kann jemand von den Erfahreneren Usern beurteilen, ob nicht das Netto
mit dem fehlenden Unterhalt bereinigt werden kann. Du wirst mit Sicherheit eine angemessene teure Wohnung haben weil ihr zu 2. seit?
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RE: Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse - von Alimen T - 09-10-2025, 23:25

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