(09-10-2025, 17:50)p__ schrieb: Das vereinfachte Verfahren schon.Ja, das vereinfachte Verfahren soll er lieber sein lassen.
Also jetzt zum Jugendamt, Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft für das Kind beim Vater anleiern.
Das Jugendamt kümmert sich aber nicht um die seit Jahren schon bestehende Urkunde. Das muss der Vater selbst machen, also die Kindesmutter zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auffordern.
(09-10-2025, 14:33)Nintendo schrieb: Wär es valide den zu zahlenden Unterhalter erstmal auf die titulierten 100% abzusenken? Einfach nur um Druck aufzubauen.Wenn der Vater seine Zahlungen zukünftig auf 100% reduziert, kann die Mutter nichts vollstrecken, denn die Urkunde lautet ja auch nur über 100%. Aber dann macht sie sich sofort Gedanken und wird für das bei ihr lebende gemeinsame Kind letztendlich wohl auch eine Beistandschaft einrichten. Und dann hat der Vater bald auch einen Titel >= 115% am Hacken.