Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#23
(16-10-2025, 19:10)NurErzeuger schrieb: Das ist oft so, dass sie beim zu berücksichtigenden Einkommen extra zu viel anrechnen. Begründung meist, weil einem ja aufgrund der Berücksichtigung der Freibetrag erst mal ja genug übrigbleibt. Dagegen würde ich aber vorgehen, wenn dir beispielsweise die Personalabteilung bestätigen kann, dass du keinen Monat über 450 Euro kommst. Wenn sie stur bleiben, mach ihnen Arbeit und verlange eine monatliche Neuberechnung. Dann schickst du jeden Monat deine Lohnzettel rein und verlangst eine Neuberechnung.

Beim Unterhalt würde ich rechnen und nur so viel zahlen, dass dir dann auch die Freibeträge voll bleiben. Mit Titel natürlich schwierig(er).

450 EUR sind es in der Regel immer. Abweichungen sind da ganz selten..

Aber mein eigentliches Problem ist, dass mein Kindesunterhalt nicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 SGB II berücksichtigt wurde und ich somit trotz Minijob weit unter das sozialrechtliche Existenzminimum rutsche..
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Paul Rosenberg - 16-10-2025, 19:40

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste