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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#30
(16-10-2025, 22:46)Alimen T schrieb: Mich würde interessieren wer die Anwaltskosten trägt wenn einer beauftragt wird
wenn alles durch ist .

Hat jemand Erfahrung ?

Ja, hier im Strang Unterhaltsberechnung "gerichtsfest":

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid193123

Das JC hat mich damals aufgefordert, den Titel abändern zu lassen. Das Jobcenter schrub am 17.10.2018:

Sie erhalten von hier Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II..... bla....
Laut aktueller Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nidersachsen-Bremen (Urteil des Landessozialgerichts
Niedersachsen-Bremen vom 17.04.2018 - L 11 AS 1373 / 14) wurde über die Leistungsfähigkeit von
Unterhaltspflichtigen entschieden. Demnach

"endet die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen dort, wo der Unterhaltspflichtige seine eigene
Existenz nicht mehr sichern kann. Unterhaltspflichten dürfen nicht zu Lasten der Allgemeinheit eingegangen werden."

Somit sind Unterhaltspflichten maximal in der Höhe zu erbringen....bla.....
Eine Sicherstellung der Versorgung ihrer Kinder im Rahmen des Umgangsrechts ist Ihnen aufgrund der von Ihnen
zu leistenden Unterhaltszahlungen nicht möglich. Daher hat eine Anpassung der Unterhaltsforderung (Unterhaltstitel)
zu erfolgen. 

Ich bitte Sie daher, sich umgehend um die Herabsetzung der Unterhaltstitel zu bemühen.


Am 26.02.2020 schrieb das Jobcenter:

Sehr geehrter Sixteen Tons,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen geltend gemachten Kosten in Höhe von 445,06€ für die Honorierung Ihres
Anwalts, Herrn Uwe Unterhalt, Mustergasse 27, 12345 Musterstadt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, erstatten werde.

Hiesiger Ansicht nach hat sich die Angelegenheit vor dem Sozialgericht Osnabrück, S37 AS 593/19, damit erledigt.

....bla....

Mfg

Rainer Regelwut 

Damit habt ihr sogar schon mal ein gerichtliches Aktenzeichen, falls jemand der Meinung ist, das die Kosten nicht erstattungsfähig wären.
Das Verfahren wurde am 06.03.2020 ohne Entscheidung beendet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Sixteen Tons - 17-10-2025, 10:45

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