17-10-2025, 15:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-10-2025, 15:52 von Paul Rosenberg.)
Vielen Dank für die Textvorlage NurErzeuger. Ich werde nun damit sofort widerspruch beim Jobcenter einlegen!
Zum Thema Anwalt und Titelabänderung: Ich kann mir in meinem Fall nicht vorstellen, dass dies verlangt wird, da es sich bei mir, wie bereits erwähnt nur um 1x Mindestunterhalt nach Düsseldorfer-Tabelle handelt, der in der Praxis nie und nimmer noch weiter herabgestuft werden kann. Denke das ist in meinem Fall sattelfest. Aber notfalls ziehe ich das so durch wie Sixteen Tons es beschrieben hat.
Es kann nicht sein, dass sogar in der Flyer vom Jobcenter tausende Tipps und Hilfen für die "Alleinerziehende" stehen, aber für uns Väter kein Einziger.. Da hauts einen echt den Bügel weg.
Es sollte endlich unterschieden werden zwischen einer wirklich "Alleinerziehenden" und einer "Freiwillig Alleinerziehenden", denn letzteres ist wohl häufiger der Fall..
Es spricht in den meisten Fällen nichts rationales gegen eine Getrennterziehung..
Aber gut, das soll jetzt mal nicht Thema sein.
Zum Thema Anwalt und Titelabänderung: Ich kann mir in meinem Fall nicht vorstellen, dass dies verlangt wird, da es sich bei mir, wie bereits erwähnt nur um 1x Mindestunterhalt nach Düsseldorfer-Tabelle handelt, der in der Praxis nie und nimmer noch weiter herabgestuft werden kann. Denke das ist in meinem Fall sattelfest. Aber notfalls ziehe ich das so durch wie Sixteen Tons es beschrieben hat.
Es kann nicht sein, dass sogar in der Flyer vom Jobcenter tausende Tipps und Hilfen für die "Alleinerziehende" stehen, aber für uns Väter kein Einziger.. Da hauts einen echt den Bügel weg.
Es sollte endlich unterschieden werden zwischen einer wirklich "Alleinerziehenden" und einer "Freiwillig Alleinerziehenden", denn letzteres ist wohl häufiger der Fall..
Es spricht in den meisten Fällen nichts rationales gegen eine Getrennterziehung..
Aber gut, das soll jetzt mal nicht Thema sein.