17-10-2025, 22:00
Den Unterschied gibt es tatsächlich .
Alleinerziehende die über eine
Samenspende ein Kind zur Welt
Gebracht haben, können keinen Unterhaltsvorschuss
Bzw. Die Sozialleistungen dafür verlangen.
Aber es stimmt, es sollten auch die anderen Freiwilligen
Alleinerziehenden so behandelt werden .
Alleinerziehende die über eine
Samenspende ein Kind zur Welt
Gebracht haben, können keinen Unterhaltsvorschuss
Bzw. Die Sozialleistungen dafür verlangen.
Aber es stimmt, es sollten auch die anderen Freiwilligen
Alleinerziehenden so behandelt werden .