19-10-2025, 15:34
Es gibt weder Begrenzungen noch Unbegrenzung dafür. Wenn sie ehebedingte Nachteile geltend machen kann, kann der Ehegattenunterhalt sehr, sehr lange laufen. Wenn nicht, dann eben nichts oder nur kurz.
Vier Jahre passt genau. Ab drei Jahren ist alles klar, dann ist der Aufenthalt der Goldsucherin dauerhaft gesichert und der Volltrottel-Beta, der sich die Blume des Orients ans Bein gebunden hat und sich mit Liebesgefasel kirre machen liess wird nicht mehr benötigt.
Zu rechnen ist mit maximaler Abzocke. Diese Damen wissen genau, was sie tun und bekommen über Freundinnen ihrer Ethnie auch passende Anwälte genannt, die in solchen Fällen die richtigen Schriftsätze parat haben und die deutschen Beta-Deppen ausnehmen, zu deren Hauptfehler auch immer das Unterschätzen dieser Damen und iher Helfer gehört. In der grossen Mehrheit bedeutet Heirat einen simplen Schleusungtrick.
Vier Jahre passt genau. Ab drei Jahren ist alles klar, dann ist der Aufenthalt der Goldsucherin dauerhaft gesichert und der Volltrottel-Beta, der sich die Blume des Orients ans Bein gebunden hat und sich mit Liebesgefasel kirre machen liess wird nicht mehr benötigt.
Zu rechnen ist mit maximaler Abzocke. Diese Damen wissen genau, was sie tun und bekommen über Freundinnen ihrer Ethnie auch passende Anwälte genannt, die in solchen Fällen die richtigen Schriftsätze parat haben und die deutschen Beta-Deppen ausnehmen, zu deren Hauptfehler auch immer das Unterschätzen dieser Damen und iher Helfer gehört. In der grossen Mehrheit bedeutet Heirat einen simplen Schleusungtrick.
