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Tilman Kuban und ein hässlicher Trennungsstreit
#7
(23-10-2025, 09:40)p__ schrieb: Also deiner Ansicht nach ein Jurist, der einfache und grundlegende Rechtsbegriffe falsch benutzt, in einem Streit in dem er gerade selber mittendrin steckt und wo er vielleicht mal was von diesem mysteriösen "Sorgerecht" gehört hat? Gibt es Indizien für diese Vermutung ausser einem ebenso unbelegten Pauschalvorwurf auf persönlicher Ebene an mich? Und wieso schreibst du Blockparteien? Ich habe Kubans CDU genannt, nicht mehrere Parteien. Das nicht ohne Grund. Denn um genau das von Herrn Kuban genannte Sorgerecht hat sie sich bersonders "verdient" gemacht. Über ein Jahrzehnt das BVerfG Urteil dazu ignoriert, 1997 das Minimum eingeführt und weiterhin viele Väter ohne Sorgerecht gelassen, in der nächsten Reform zusammen mit der CSU die Väter ohne Trauschein weiterhin draussengehalten, ein Punkt den sogar die nicht gerade für Väterfreundlichkeit bekannten SPD und Grüne ändern wollten.

Vielleicht mehr Tatsachen und deutliche -gegründete- Benennung der Familienrechtsverbrecherparteien statt Konzilianz und ad personam Ablenkungen in eine Lesekompetenz? Regel 2 lesen: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...php?tid=69

Was, wie, wer, wo?
Du bist schon ein Meister der Rhetorik, p__!

Ich versuche mal, die Inhalte zu ordnen (so wie ich deine Antwort verstehe) und mich darauf im Folgenden einzulassen:

Der 'Angriff' auf deine Lesekompetenz mag natürlich ad hominem zielen, ist in dieser Form aber wohl leider gerechtfertigt: denn der Jurist Tilman Kuban formuliert in seiner eigenen Stellungnahme an die Fraktion ja genauso, wie von mir oben zitiert.
Das sollte als 'Beleg' dann wohl reichen?
Denn wir wissen ja seit Wilhelm von Occam, dass die einfachste (= am wenigsten hinreichende Vorbedingungen) Begründung stets die zu Bevorzugende ist.
Und die Erklärung, die am wenigsten Vorbedingungen benötigt, ist nunmal folgende:
  • gerade als Jurist weiß Kuban, was er da genau formuliert. Und er spricht eindeutig von Sorgerecht. Alles andere 'mag sein' - benötigt aber eben weitere Vorbedingungen.

Und um jetzt mit Wilhelm von Occam weiterzumachen:
  • da du auf die öffentliche und explizite und im Artikel direkt zitierte Stellungnahme des Juristen Kuban himself irgendwas mit "US-Presse" und "unpräziser Sprache" antwortest, hast du wohl etwas 'überlesen' bzw. beim Lesen etwas aus Versehen 'falsch verstanden' - kann ja passieren, oder nicht? Aber man nennt das eben Lesekompetenz (heißt so, ist nicht mein Begriff). Denn was wäre die Alternative? Dass du absichtlich irgendwas Zusammenhangloses antwortest? Dass du absichtlich falsch verstehst oder verstehen willst? Zu welchem Zweck? Wie viele weitere Vorbedingungen müssten zutreffen, um zu diesem Schluss zu kommen?
Somit bleibt's für mich doch - völlig neutral - beim Begriff der Lesekompetenz. Ein anderer, simpler Grund fällt mir mit 'gutem Willen' schlichtweg nicht ein. Und einen 'bösen Willen' unterstelle ich dir natürlich nicht - wieso sollte ich?
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RE: Tilman Kuban und ein hässlicher Trennungsstreit - von väterchen_frust - 23-10-2025, 10:12

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