24-10-2025, 14:19 
		
	
	
		Am Ende des Tages verbleibt nichts anderes, als die Nummer auszufechten. Wenn das Kind erst einmal im Brunnen ist, und das war es, als der Termin beim Standesamt fest stand, gibt es keine klassische Möglichkeit der Suche nach einer Problemlösung mehr. Es gibt nur die Möglichkeit, Schadenbegrenzung zu erzielen und aus der Vergangenheit zu lernen.
Er kann sich glücklich schätzen, kein Kind mit der Keule zu haben. Alles begrenzt sich auf eventuelle Forderungen der Ex himself. Eine Krankheit, die Ehegattenunterhalt bewirken würde, muss zumindest erst einmal entsprechend nachgewiesen werden.
	
	
	
	
Er kann sich glücklich schätzen, kein Kind mit der Keule zu haben. Alles begrenzt sich auf eventuelle Forderungen der Ex himself. Eine Krankheit, die Ehegattenunterhalt bewirken würde, muss zumindest erst einmal entsprechend nachgewiesen werden.

 
 

 
