29-10-2025, 23:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-10-2025, 23:24 von Paul Rosenberg.)
So liebe Helfer und Mitleser,
der Widerspruch, beim Jobcenter war erfogreich. Der titulierte Kindesunterhalt nach DT von 354,50 EUR wird vollständig vom Einkommen abgesetzt.
Vielen Dank Sixteen Tons für deine vielen Erfahrungsberichte!!
Und natürlich ein ganz großes Dankeschön an NurErzeuger, der mir ein perfektes Widerspruchsschreiben maßgeschneidert hat!!
So sieht nun der Bescheid aus:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Höhe der monatlichen Befarfe in Euro:
- Regelbedarf: 563 €
- Unabweisbarer, laufender besonderer Bedarf (Umgangkosten): 134,39 €
- Gesamtbedarf: 697,39 €
Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro:
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Brutto 538,00 €
- Netto: 538,00 €
- Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen: 189,40 €
- Gesamteinkommen: 348,60 €
- Abzüglich Absetzung vom Gesamteinkommen: 354,50 €
- zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 0,00 €
Höhe der monatlich zustehenden Leistung nach Berücksichtigung von einkommen in Euro:
- Regelbedarf 563,00 €
- Unabweisbarer, laufender besonderer Bedarf (Umgangkosten): 134,39 €
- Sume: 697,39 €
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Da die 538 € Einkommen willkürlich festgelegt werden mussten, weil ich doch nicht 100% kalkulieren kann, ob ich diesen Betrag jeden Monat so erwirtschaften kann, werde ich im äußersten Notfall dann einfach eine Neubrechnung für den jeweiligen Monat veranlassen.
So werde ich jetzt jedenfalls die paar Monate entspannt aussitzen, bis die Rückzahlungsfristen der VKH für meine Vaterschaftsklage und Umgangsklage ausgelaufen sind. Anschließend oder je nach Möglichkeiten werde ich versuchen, eine Weiterbildung (notfalls auch über das Jobcenter) anzustreben, damit Arbeit für mich wieder lohnenswert ist bzw. ich ein Leben ohne ständige Geldsorgen führen kann.
Ach noch was an alle: Lasst euch von dümmen Sprüchen eines Sachbearbeiters am Jobcenter wirklich nicht unterkriegen! Einfach ignorieren und freundlich bleiben.
LG. Paul Rosenberg
der Widerspruch, beim Jobcenter war erfogreich. Der titulierte Kindesunterhalt nach DT von 354,50 EUR wird vollständig vom Einkommen abgesetzt.
Vielen Dank Sixteen Tons für deine vielen Erfahrungsberichte!!
Und natürlich ein ganz großes Dankeschön an NurErzeuger, der mir ein perfektes Widerspruchsschreiben maßgeschneidert hat!!
So sieht nun der Bescheid aus:
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Höhe der monatlichen Befarfe in Euro:
- Regelbedarf: 563 €
- Unabweisbarer, laufender besonderer Bedarf (Umgangkosten): 134,39 €
- Gesamtbedarf: 697,39 €
Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro:
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Brutto 538,00 €
- Netto: 538,00 €
- Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen: 189,40 €
- Gesamteinkommen: 348,60 €
- Abzüglich Absetzung vom Gesamteinkommen: 354,50 €
- zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 0,00 €
Höhe der monatlich zustehenden Leistung nach Berücksichtigung von einkommen in Euro:
- Regelbedarf 563,00 €
- Unabweisbarer, laufender besonderer Bedarf (Umgangkosten): 134,39 €
- Sume: 697,39 €
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Da die 538 € Einkommen willkürlich festgelegt werden mussten, weil ich doch nicht 100% kalkulieren kann, ob ich diesen Betrag jeden Monat so erwirtschaften kann, werde ich im äußersten Notfall dann einfach eine Neubrechnung für den jeweiligen Monat veranlassen.
So werde ich jetzt jedenfalls die paar Monate entspannt aussitzen, bis die Rückzahlungsfristen der VKH für meine Vaterschaftsklage und Umgangsklage ausgelaufen sind. Anschließend oder je nach Möglichkeiten werde ich versuchen, eine Weiterbildung (notfalls auch über das Jobcenter) anzustreben, damit Arbeit für mich wieder lohnenswert ist bzw. ich ein Leben ohne ständige Geldsorgen führen kann.
Ach noch was an alle: Lasst euch von dümmen Sprüchen eines Sachbearbeiters am Jobcenter wirklich nicht unterkriegen! Einfach ignorieren und freundlich bleiben.
LG. Paul Rosenberg

