Gestern, 11:26 
		
	
	
		Meist läuft es auf schmissige Briefe durch den Anwalt hinaus. Bei einer Klage muss er aber sein eigenes Risiko und die eigene Honorarhöhe einpreisen.
Bislang hast du noch keinen Grund für eine Klage gegeben. Du hast korrekterweise nach Nachweisen der Bedürftigkeit und der Einkünfte gefragt. Die dir bislang nicht geliefert wurden. Wenn du deinerseits nach einer entsprechenden Aufforderung pünktlich Auskunft gibst über dein Einkommen, dann ist immer noch keine Klage möglich. Das geht erst, wenn konkrete Unterhaltsforderungen kommen, über die keine Einigkeit besteht.
	
	
	
	
Bislang hast du noch keinen Grund für eine Klage gegeben. Du hast korrekterweise nach Nachweisen der Bedürftigkeit und der Einkünfte gefragt. Die dir bislang nicht geliefert wurden. Wenn du deinerseits nach einer entsprechenden Aufforderung pünktlich Auskunft gibst über dein Einkommen, dann ist immer noch keine Klage möglich. Das geht erst, wenn konkrete Unterhaltsforderungen kommen, über die keine Einigkeit besteht.

 
 

