Gestern, 12:19
(03-11-2025, 21:16)Alimen T schrieb: Holla die Waldfee.
Also dass die Jugendamt GmbH hinterf***i* ist, hab ich schon selber erfahren müssen.
Aber dass die einen drängen eine Vaterschaft blind zu unterschreiben, hätte ich
auch nicht wirklich in der Form für möglich gehalten.
Jetzt müsste jemand von den erfahrenen Usern beurteilen ob Kindesunterhalt so weit rückwirkend möglich ist. Bei Betreuungsunterhalt definitiv ab dem Tag der ersten Forderung .
"Drängen" kommt evtl darauf an wie man es versteht.
Wenn in dem Schreiben als aller erstes nur die Option der Anerkennung genannt wird und passend dazu auch eine Frist angegeben wird, dann wirkt es auf mich schon perfide. Insbesondere wird dann noch gesagt, dass das ja auch immer kostenlos sei beim Standesamt oder Jugendamt. 20 Jahre für ein Kuckkuckskind blechen ist in der Rechnung des JA anscheinend kein Problem. Diese Logik ist schon ein bisschen erschreckend.
Es wird hier zwar nicht gefordert, aber darum gebeten diesem oder jenem doch bitte bis zum entsprechenden Datum nachzukommen.
Die Möglichkeit auf einen privaten Test wird auch genannt, im Falle dass man "unsicher" ist. Aber dann wird auch direkt erwähnt, dass man die Kosten selbst trägt. Also man versucht diese Option direkt unattraktiv zu machen. Eigentlich sollte ein Test in solchen Situationen Standard sein. Blinde Anerkennung dürfte es nur geben, wenn derjenige sowieso weiß, dass er nicht der Vater ist, es aber sein möchte - gibt es ja auch.
Wenn man allem natürlich nicht nachkommt, bleibt nur das gerichtliche Verfahren.
Und zum Kindesunterhalt - theoretisch möglich den rückwirkend zu fordern. Da mache ich mir nichts vor. Allerdings hat es wohl auch damit zu tun, wann die tatsächlich ein Verfahren eingeleitet haben, bzw. aktiv Unterhalt gefordert haben.
Das Jugendamt wird bei einem positiven Test aber selbstverständlich bis zur Geburt fordern. Von denen muss man wohl keine Milde erwarten.
Dass die das mit in das Schreiben packen wo es erstmal nur um die Klärung der Vaterschaft geht ist reines Säbelrasseln.

