05-11-2025, 17:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2025, 17:59 von CherryMenthol.)
Kurze Rekapitulation der Situation bei mir:
- Nicht verheiratet, 1 Kind (unter 3 Jahre)
- Habe meine Arbeitszeit reduziert per Änderungsvertrag 3 Monate vor der Trennung, um mehr Zeit für Kinderbetreuung zu haben.
- offizielle Trennung erfolgte knapp eine Woche nach Inkrafttreten der neuen Arbeitszeit & stark reduziertem Einkommen (-50%)
- bisher zahle ich den Mindestunterhalt für das Kind
Durch Entfernung zur Arbeitsstelle und niedrigerem Brutto-Einkommen (seit knapp 3 Monaten) ist der Mindestunterhalt machbar, Betreuungsunterhalt aber nicht.
Meine Arbeitskapazität wurde (über-)kompensiert durch eine Vollzeit-Neueinstellung (kann auch vom Chef bestätigt werden)
Wie sich die meisten jetzt sicherlich vorstellen können ist das natürlich nicht im Interesse der Ex.
Ihre Anwältin fordert Betreuungs- & Kindesunterhalt gemäß des "alten" Bruttoeinkommens (+freiwilligen Bonus) lange, lange vor der Trennung zu berechnen, fordert angeblich ausgebliebenen Unterhalt gemäß dieser Annahme und kommt mit Titulierung über Jugendamtsurkunde daher gekrochen.
"Angeblich" will die Ex ab Winter 2026 wieder anfangen zu arbeiten (Kita Platz bereits vorhanden), was dazu führt das sie ein (gutes) TZ-Gehalt (Beamtin, A13) erhält.
Was wäre eine geschickte Vorgehensweise?
- Nicht verheiratet, 1 Kind (unter 3 Jahre)
- Habe meine Arbeitszeit reduziert per Änderungsvertrag 3 Monate vor der Trennung, um mehr Zeit für Kinderbetreuung zu haben.
- offizielle Trennung erfolgte knapp eine Woche nach Inkrafttreten der neuen Arbeitszeit & stark reduziertem Einkommen (-50%)
- bisher zahle ich den Mindestunterhalt für das Kind
Durch Entfernung zur Arbeitsstelle und niedrigerem Brutto-Einkommen (seit knapp 3 Monaten) ist der Mindestunterhalt machbar, Betreuungsunterhalt aber nicht.
Meine Arbeitskapazität wurde (über-)kompensiert durch eine Vollzeit-Neueinstellung (kann auch vom Chef bestätigt werden)
Wie sich die meisten jetzt sicherlich vorstellen können ist das natürlich nicht im Interesse der Ex.
Ihre Anwältin fordert Betreuungs- & Kindesunterhalt gemäß des "alten" Bruttoeinkommens (+freiwilligen Bonus) lange, lange vor der Trennung zu berechnen, fordert angeblich ausgebliebenen Unterhalt gemäß dieser Annahme und kommt mit Titulierung über Jugendamtsurkunde daher gekrochen.
"Angeblich" will die Ex ab Winter 2026 wieder anfangen zu arbeiten (Kita Platz bereits vorhanden), was dazu führt das sie ein (gutes) TZ-Gehalt (Beamtin, A13) erhält.
Was wäre eine geschickte Vorgehensweise?

