05-11-2025, 18:33
Unterhalt wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Damit hast du ein Problem, denn in diesen Zeitraum fällt grösstenteils dein höheres Einkommen. Das Risiko vor allem beim Kindesunterhalt ist gross, dass du auch daran orientiert zahlen musst und man dir sagt, du könntest ja später eine Herabsetzung versuchen.
Die Frage ist auch, warum du reduziert hast. Hast du da keinen guten Grund, wird man dir automatisch unterstellen, du wolltest im Vorgriff auf die Trennung nur deine kommenden Unterhaltspflichten drücken und dir wird für die letzten drei Monate sogar fiktives Einkommen unterstellt. Gab es sachliche Gründe? Überlastung, gesundheitliche Probleme, Umstrukturierung im Betrieb, vertragliche Änderung, Betreuungspflichten? Was kannst du nachweisen? Gibt es sie jetzt noch? Zum Beispiel das Wechselmodell mit dem Kind?
Das verlogene Juristengesockse lügt sich dabei auch §1603 BGB zurecht und erfindet neue Bedingungen, damit der Raubzug am Geld der Väter nicht nur heftig, sondern durchschlagend ist. Solche Arbeitspflichten und fiktives Einkommen gem. Abs. 2 gibt demnach nur für den, der Mangelfall ist - das steht in Abs. 1 und ist eindeutig formuliert. Das bist du gar nicht, du zahlst Mindestunterhalt. Eine Pflicht zu "allen verfügbaren Mitteln" in Abs. 2 gibt es also nicht, du kannst entscheiden wieviel du arbeitest, solange der Mangelfall nicht berührt wird. Trotzdem haben die Roben eine weitere Erwerbsobliegenheit aus dem Hintern gezogen und Pflichten erfunden, die angeblich fortgeführt werden müssten, damit hoher Unterhalt auch hoch bleibt. Wir hatten Fälle im Forum, wo gutbezahlte Leute die Stelle unverschuldet durch Personalabbau verloren haben und im neuen Job nicht mehr so gut bezahlt wurden, wo der Unterhalt über ein Jahrzehnt bis zum Ende der Unterhaltspflicht auf fiktivem Einkommen beruhte, trotz aller Klageversuche.
Beim Betreuungsunterhalt könntest du mehr Chancen haben. Der ist nachrangig. Ein Restbedarf wird aber im Residenzmodell noch viele Jahre bestehen. Mir sind allerdings auch da Beschlüsse bekannt, die sich nicht um die Realität scherten, rechne auch da mit Ärger.
Es hört sich vielleicht ungut an, aber es ist sinnvoller, sich bei Betreuungsunterhaltspflicht pfänden zu lassen und so wenig zu verdienen, dass die Pfändung ins Leere geht und Schulden auflaufen. Denn das fehlende Geld ist das beste Argument für die Mutter, den Einstieg in die Stelle nicht zu verbummeln, sie wird das dann ernster nehmen. Hier springt auch keine Unterhaltsvorschusskasse ein. Die Schulden schiebst du eben noch eine Weile vor dir her.
Grundregel ist, wer nichts zahlt und nachher wenig, dem ist man dann dankbar. Wer viel zahlt und nachher normal, der wird gehasst und ausgepresst.
Die Frage ist auch, warum du reduziert hast. Hast du da keinen guten Grund, wird man dir automatisch unterstellen, du wolltest im Vorgriff auf die Trennung nur deine kommenden Unterhaltspflichten drücken und dir wird für die letzten drei Monate sogar fiktives Einkommen unterstellt. Gab es sachliche Gründe? Überlastung, gesundheitliche Probleme, Umstrukturierung im Betrieb, vertragliche Änderung, Betreuungspflichten? Was kannst du nachweisen? Gibt es sie jetzt noch? Zum Beispiel das Wechselmodell mit dem Kind?
Das verlogene Juristengesockse lügt sich dabei auch §1603 BGB zurecht und erfindet neue Bedingungen, damit der Raubzug am Geld der Väter nicht nur heftig, sondern durchschlagend ist. Solche Arbeitspflichten und fiktives Einkommen gem. Abs. 2 gibt demnach nur für den, der Mangelfall ist - das steht in Abs. 1 und ist eindeutig formuliert. Das bist du gar nicht, du zahlst Mindestunterhalt. Eine Pflicht zu "allen verfügbaren Mitteln" in Abs. 2 gibt es also nicht, du kannst entscheiden wieviel du arbeitest, solange der Mangelfall nicht berührt wird. Trotzdem haben die Roben eine weitere Erwerbsobliegenheit aus dem Hintern gezogen und Pflichten erfunden, die angeblich fortgeführt werden müssten, damit hoher Unterhalt auch hoch bleibt. Wir hatten Fälle im Forum, wo gutbezahlte Leute die Stelle unverschuldet durch Personalabbau verloren haben und im neuen Job nicht mehr so gut bezahlt wurden, wo der Unterhalt über ein Jahrzehnt bis zum Ende der Unterhaltspflicht auf fiktivem Einkommen beruhte, trotz aller Klageversuche.
Beim Betreuungsunterhalt könntest du mehr Chancen haben. Der ist nachrangig. Ein Restbedarf wird aber im Residenzmodell noch viele Jahre bestehen. Mir sind allerdings auch da Beschlüsse bekannt, die sich nicht um die Realität scherten, rechne auch da mit Ärger.
Es hört sich vielleicht ungut an, aber es ist sinnvoller, sich bei Betreuungsunterhaltspflicht pfänden zu lassen und so wenig zu verdienen, dass die Pfändung ins Leere geht und Schulden auflaufen. Denn das fehlende Geld ist das beste Argument für die Mutter, den Einstieg in die Stelle nicht zu verbummeln, sie wird das dann ernster nehmen. Hier springt auch keine Unterhaltsvorschusskasse ein. Die Schulden schiebst du eben noch eine Weile vor dir her.
Grundregel ist, wer nichts zahlt und nachher wenig, dem ist man dann dankbar. Wer viel zahlt und nachher normal, der wird gehasst und ausgepresst.
